An einer akuten Harnwegsinfektion erkrankt jede zweite Frau wenigstens einmal im Laufe ihres Lebens. Die häufigste therapeutische Maßnahme besteht in der Einnahme eines Antibiotikums. Antibiotikatherapie ist aber mit einer Reihe von Problemen verbunden. Oft wäre daher die Einnahme eines pflanzlichen Medikaments, z.B. eines Extrakts aus Bärentraubenblättern, eine sinnvolle Alternative.
Eine Harnwegsinfektion (HWI) ist eines der häufigsten Krankheitsbilder in der Hausarztpraxis. Frauen sind aufgrund ihrer anatomisch kürzeren Harnröhre deutlich häufiger betroffen als Männer. Die Gabe eines Antibiotikums löst zwar das akute Problem, doch birgt diese Art der Behandlung unschöne Nebenwirkungen wie die negative Beeinflussung der Darmflora oder im schlimmsten Fall die Ausbildung von Resistenzen.
Eine lange Geschichte der medizinischen Verwendung in der Behandlung von HWI haben Zubereitungen aus Blättern der Echten Bärentraube (Arctostaphylos uva-ursi (L.) Spreng (Ericaceae)). Ihr wichtigster Inhaltsstoff ist das Prodrug Arbutin. Es wird im Körper zu Glucose sowie Glucuronsäure- und Schwefelsäurekonjugaten umgewandelt. Diese gelangen über den Urin in die Blase und werden dort von uropathogenen Bakterien aufgenommen und innerhalb dieser in antibakteriell wirkendes freies Hydrochinon gespalten. Wiederholt wurde ein mögliches mutagenes Potential für freies Hydrochinon diskutiert, doch die Forschung hat gezeigt, dass bei der Einnahme von Bärentraubenblätter-Extrakt wohl Entwarnung gegeben werden kann. Probandenstudien konnten zeigen, dass nur ≤ 0,6 % einer verabreichten Arbutindosis als freies Hydrochinon ausgeschieden werden, jedoch 70 – 75 % als Hydrochinonkonjugate innerhalb von 12 – 36 Stunden. (Z Phytother 2010; 31(2): 95-97, DOI: 10.1055/s-0030-1247652).
Auf dem letzten Kongress der Gesellschaft für Phytotherapie in Rostock-Warnemünde wurden außerdem Ergebnisse aus Experimenten präsentiert, die zeigen, dass die Arbutinmetabolite, die nach Aufnahme einer durch die Monographie empfohlenen Tagesdosis von Arbutin im Urin von Patienten entstehen, toxikologisch unbedenklich sind. Im dem von der „Organisation for Economic Cooperation and Development“ (OECD) anerkannten AMES-Test auf Mutagenität zeigte sich in zwei unabhängigen Experimenten kein mutagener Effekt. Auch ein nach Richtlinien des „Committee for proprietary medicinal products“ (CPMP) erstellter und routinemäßig genutzter Test ergab kein mutagenes Risiko. Zudem zeigten sich im „Good Laboratory Practice“ (GLP) konformen Mikronukleus-Test, der dem Aufdecken von Chromosomenschäden und Schäden des Spindelapparates dient, weder toxische Symptome noch genotoxische Veränderungen. (pm)
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