Skandalöse Verfolgung kranker Hartz IV Bezieher durch Jobcenter
08.04.2013
Mit einer neuen internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit werden Mitarbeiter der Jobcenter dazu aufgefordert, kranke Hartz IV Bezieher zu verfolgen. Dies stelle eine Anweisung zum aktiven Rechtsbruch dar, wie das Magazin „gegen-hartz.de“ berichtet.
Jobcenter-Mitarbeiter als „Götter in Weiß“
Bei Krankheit sehnt sich jeder Mensch nach Ruhe und Erholung. Diese wird aber jetzt für Hartz IV Bezieher durch eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erheblich eingeschränkt. Erkrankte Hartz IV Betroffene seien durch Sachbearbeiter „stärker und häufiger zu kontrollieren“ und „begründbaren Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit“ soll nachgegangen werden. Sogar die Leistungen sollen gekürzt werden. Erneut sollen die Jobcenter-Angestellten ihre sowohl rechtlichen als auch fachlichen Kompetenzen überschreiten und sich zu „Göttern in Weiß“ erheben.
Legale Machenschaften?
Dank der aufgedeckten Weisung muss sich die BA in Zukunft fragen, ob Behördenmitarbeiter nun ärztliche Kompetenzen übernehmen können und damit versuchen, Hartz IV Bezieher zu schikanieren. Schon bei einer Vermutung eines Sachbearbeiters, dass der Betroffene „nicht krank“ sei, sollen die Leistungen willkürlich gekürzt werden. Ein siebenseitiges Papier „mit fachlichen Hinweisen“ gebe nach einem Zeitungsbericht zufolge konkrete Hinweise, wie man angebliche „Blaumacher“ erkennen kann. Die Jobcenter-Mitarbeiter werden angewiesen auf Folgendes zu achten: Hartz IV Bezieher, die "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krankgemeldet sind, häufig vor oder nach dem Wochenende krank sind, einen Meldetermin beim Jobcenter wegen Krankheit versäumen, nach Streit mit einem Sachbearbeiter ihre Abwesenheit ankündigen oder bei Krankheit am Ende eines Urlaubs. Des Weiteren thematisiert die interne Weisung: "Die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person zeigt wiederholt Arbeitsunfähigkeit an bzw. legt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor nach Einladung zu einem Meldetermin, nach Angebot oder Abbruch einer Maßnahme, nach einer Auseinandersetzung mit dem persönlichen Ansprechpartner, in der sie ihre Abwesenheit angekündigt hat, oder nach einer Weigerung, Urlaub zum gewünschten Termin zu gewähren, zum Ende ihres Urlaubs oder im unmittelbaren Anschluss daran, nach Zugang eines Vermittlungsvorschlags."
Ärzten wird nicht immer getraut
Bei Vorlegen eines ärztlichen Attestes durch die Erkrankten sollen Sachbearbeiter laut Zeitungsberichten „genauer hinsehen“. Finden sie außerdem, dass der Verdacht auf eine möglicherweise vorgeschobene Erkrankung vorliege, soll der Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet werden. Durch diesen soll dann der erkrankte Hartz IV Bezieher erneut untersucht werden. Untersucht soll „zur Not auch in dem Zuhause des Betreffenden“ werden. Öfters fällt eine Entscheidung des MDK auch „ohne Untersuchung nach Aktenlage“. (ad)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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