Weitere Hasenpest-Fälle festgestellt: Auch Menschen sind gefährdet
In den vergangen Tagen wurde in verschiedenen Regionen Deutschlands die meldepflichtige Tierkrankheit Tularämie (Hasenpest) amtlich festgestellt. Die Krankheit kann von Tieren auf Menschen übertragen werden. Fachleute empfehlen verschiedene Vorsichtsmaßnahmen.
Sowohl im hessischen Landkreis Limburg-Weilburg als auch im bayerischen Landkreis Günzburg und in der Stadt Deggendorf (Niederbayern) wurden in den vergangenen Tagen bei Hasen die gefährliche Infektionskrankheit Tularämie (Hasenpest) festgestellt. Die bakterielle Erkrankung kann auch auf den Menschen übertragen werden.
Neue Hasenpest-Fälle in drei Regionen
Laut einer Mitteilung des Landkreises Limburg-Weilburg (Hessen) wurde in verschiedenen Orten des Landkreises Hasenpest festgestellt.
Auch die bayerischen Landkreise Günzburg und Deggendorf berichten über Hasenpest-Fälle.
Die Erkrankung war jeweils bei tot aufgefundenen Hasen festgestellt worden.
Die bakterielle Infektion ist auch auf den Menschen übertragbar. Daher sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden.
Menschen können sich infizieren
Wie der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in einem Merkblatt erklärt, ist die Tularämie eine gelegentlich auftretende Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Francisella tularensis verursacht wird.
Die Erkrankung betrifft vorwiegend Hasenartige (insbesondere Feldhasen, Wildkaninchen) und Nagetiere (Feldmäuse, Hamster), aber auch eine Vielzahl anderer Wild- und Haustiere (beispielsweise Reh, Fuchs, Igel, Schaf, Hund, Katze, Vogel). „Eine Übertragung auf den Menschen ist möglich (Zoonose)“, schreiben die Fachleute.
Wie es in dem Merkblatt heißt, kommen als Übertragungswege für Haus- und Wildtiere sowie Menschen Haut- und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen) oder Wasser, Stiche durch infizierte blutsaugende Insekten oder Zecken sowie kontaminierte Stäube und Aerosole in Frage.
Der Erreger bleibt selbst tiefgekühlt über Monate infektionsfähig und ist gegenüber äußeren Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig.
Erkrankte Tiere keinesfalls anfassen
Wie der Landkreis Limburg-Weilburg erklärt, zeigen erkrankte Wildtiere in der Regel kein typisches Fluchtverhalten, sondern wirken matt, teilnahmslos und verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Man darf die Tiere keinesfalls anfassen.
Es sollte auch vermieden werden, dass Hunde mit erkrankten Tieren in Kontakt kommen. Fachleute raten dazu, Hunde in Wald, Feld und Flur an der Leine zu führen.
Weitere Vorsichtsmaßnahmen, die das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite empfiehlt:
- Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren.
- Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung.
- Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren.
Krankheit wird mit Antibiotika behandelt
Laut der Mitteilung des Landkreises Deggendorf können sich Menschen vor allem bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern infizieren. Die Inkubationszeit beträgt beim Menschen zwischen einem und 14 Tagen.
Symptome sind je nach Infektionsweg unter anderem Fieber, Lymphknotenschwellung, Unwohlsein, Schüttelfrost, Kopf-, Glieder-, Bauchschmerzen, Husten und Übelkeit.
„Beim Auftreten von Symptomen nach Kontakt mit Hasen oder anderen empfänglichen Kleinsäugern sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht und über den Kontakt informiert werden“, schreibt der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor.
Rechtzeitig erkannt, lässt sich die Erkrankung mit Antibiotika behandeln. Die Heilungschancen sind dann in der Regel sehr gut. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Landesbetrieb Hessisches Landeslabor: Merkblatt zur Tularämie, (Abruf: 24.08.2022), Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Tularämie, (Abruf: 19.01.2020), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.