Bayerischer Hausärzteverband fordert Homöopathie-Verbot für Kassen
18.01.2013
Laut einer Mitteilung des Ärztenachrichtendienstes fordert der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands (BHÄV), Dieter Geis, ein Homöopathie-Verbot für gesetzliche Krankenkassen. „Eigenbluttherapie, Homöopathie, Osteopathie: Statt das Geld für die medizinische Versorgung auszugeben, versuchen immer mehr Kassen, mit zum Teil fragwürdigen alternativen Heilmethoden gesunde Versicherte anzulocken“, kritisiert der BHÄV in der Meldung. „Ein skandalöser Zustand, dem Politik und zuständige Behörden endlich einen Riegel vorschieben sollten“, fordert Geis.
Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und sein Landesverband Bayern kritisieren "die populistischen Äußerungen des BHÄV und seines Vorsitzenden Geis". Schließlich ist in §§ 2, 34 SGB V die gesetzgeberische Entscheidung getroffen worden, dass "die Homöopathie als besondere Therapieform als Kassenleistung anerkannt wird".
Aus gutem Grund hält die Managementgesellschaft des DZVhÄ mit etwa 50 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen Selektivverträge zur Homöopathie, die zugangs- und qualitätskontrolliert sind. Dadurch wird die Homöopathie nach einer definierten Leistungsbeschreibung von Ärzten praktiziert, die wie jeder Vertragsarzt über eine schulmedizinische Ausbildung sowie Facharztqualifikation verfügen und sich zusätzlich noch in einer mehrjährigen Weiterbildung in der Einzelmittelhomöopathie qualifiziert haben. Wie auch in anderen Disziplinen der vertragsärztlichen Versorgung wird in diesen Verträgen eine kontinuierliche Fortbildung verlangt und überprüft.
Entgegen gebetsmühlenartig wiederholter Behauptungen gibt es qualitativ hochwertige Studien, welche die Wirksamkeit der Homöopathie aufzeigen. Weitere, auch im Bereich der Versorgungsforschung, sind in Planung. Etwa 5 Prozent der hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte in Bayern sind aktive Mitglieder des DZVhÄ, dazu kommen weitere an den Homöopathie-Verträgen teilnehmende Hausärzte. Viele
von diesen Kollegen fühlen sich nach diesen Äußerung vom BHÄV nicht mehr kollegial respektiert und vertreten. (sb, pm)
Bild: Günther Gumhold / pixelio.de
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