Wie gefährlich sind Tätowierungen?
Tätowierungen sind beliebter denn je. Rund jede fünfte Person in Deutschland hat sich ein bleibendes Denkmal auf die Haut setzen lassen. Während Tattoos früher eher einen anrüchigen Charakter hatten, sind sie mittlerweile längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Doch wie steht es um mögliche Gesundheitsrisiken? Hautarzt Christoph Liebich vom Berufsverband Deutscher Dermatologen rät aus ärztlicher Sicht vom Tattoo ab.
Fußballer haben sie, Musiker auch, selbst eine ehemalige First Lady hatte eine: Tätowierungen sind längst kein Nischenphänomen mehr. Doch für Hautärzte ist das ein Grund zur Sorge.
Liebich: „Für mich ist das Körperverletzung!“
Harmlose Verschönerung oder unterschätztes Gesundheitsrisiko? Hautarzt Christoph Liebich aus München hat zu Tätowierungen eine klare Meinung: „Für mich ist das Körperverletzung“, sagt der Experte vom Berufsverband Deutscher Dermatologen. Aus ärztlicher Sicht sei von Tätowierungen klar abzuraten.
Mögliche Gefahren bei Tätowierungen
Dafür gibt es verschiedene Gründe – allen voran die beim Tätowieren verwendeten Farbstoffe. Denn diese seien nicht auf Unbedenklichkeit getestet, erklärt er. „Und nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht automatisch gut.“ Immerhin gehe es hier um Stoffe, die unter die Haut gehen – und die sich damit in Organen wie den Lymphknoten anlagern können. Hinzu kommt das Risiko allergischer Reaktionen bis hin zum allergischen Schock.
Narben, Infektionen und Hautkrebsrisiko
Zwei weitere Probleme: Erstens verursachen Tätowierungen Narben, eventuell kombiniert mit einem Infektionsrisiko – je nachdem, wie genau es ein Tattoo-Studio mit der Hygiene nimmt. Und zweitens werden, vor allem durch großflächige Tätowierungen, eventuell Leberflecke verdeckt. Und damit sind vielleicht bösartige Hautveränderungen, die man besser schnell entdecken sollte, nicht mehr sichtbar.
Viele Tattoo-Farben könnten bald verboten sein
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA mit Sitz in Helsinki hat empfohlen, mehr als 4000 bedenkliche Substanzen bei Tattoo-Farben und permanentem Make-up zu beschränken. Darunter auch die Farbpigmente Blue 15 und Green 7, die in zwei Dritteln aller Tätowierfarben enthalten sind.
Die Tattoo-Szene schlägt schon jetzt Alarm: „Sollte es zu einem Verbot kommen, werden über 60 Prozent der Farbmotive zumindest offiziell nicht mehr möglich sein“, berichtet Tätowierer Jörn Elsenbruch aus Nordrhein-Westfalen. Aus seiner Sicht ist das Verbot unsinnig. Dass die Farbpigmente gesundheitsschädlich sind, sei wissenschaftlich nicht bewiesen. „In 25 Jahren habe ich nicht ein schwerwiegendes Problem mit den Pigmenten erlebt“, so Elsenbruch.
Substanzen sind bereits in Kosmetika verboten
Die bedenklichen Substanzen sind laut einer entsprechenden EU-Regulierung bereits in Kosmetika tabu. Die ECHA-Position ist klar: Was nicht auf der Haut verwendet werden darf, dürfe auch nicht unter der Haut verwendet werden. Im konkreten Fall von Blue 15 und Green 7 geht es der Behörde um zwei Dinge: Zum einen hängen die Bedenken mit dem Blasenkrebsrisiko der Stoffe zusammen, zum anderen ist ein Ausschuss der ECHA zu der Einschätzung gekommen, dass die Informationen über die Pigmente unzureichend seien, um einen sicheren Gebrauch zu garantieren.
Tätowierer verweisen auf hohe Gesundheitsstandards
Argumente, die aus Sicht vieler Tätowierer kein Verbot rechtfertigen. Bis Sonntag (16. Februar 2020) läuft eine von Elsenbruch initiierte Online-Petition unter dem Titel #tattoofarbenretten. Mehr als 143.000 Unterstützende, darunter nach Angaben der Initiative auch einige prominente Fußballer, hat er bereits überzeugt.
Tattoo-Befürworter wollen Verbot verhindern
Das bedeutet, dass der Petitionsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt über die Forderungen der Unterzeichner öffentlich beraten wird. „Wir fordern von Bundesregierung und Bundestag, ein EU-Verbot abzuwenden“, sagt Elsenbruch. Außerdem fordert die Initiative die Politik auf, mit der Tattoo-Szene in den Dialog zu treten. „Wir wollen nichts Gefährliches in Tätowierfarben“, betont der 53-Jährige. „Sollten Untersuchungen bestätigen, dass die besagten Pigmente gesundheitsschädlich sind, können wir über ein Verbot sprechen.“
Verbot könnte Türen für zweifelhafte Produkte öffnen
Die Pigmente einfach so zu verbieten, würde die in den letzten Jahren mühevoll aufgebauten Gesundheitsstandards zerstören, befürchtet Elsenbruch. „Wegen eines Verbots wird die Szene nicht auf die Pigmente Green 7 und Blue 15 verzichten.“ Tätowierer würden sich die Farben aus dem Ausland besorgen oder der Schwarzmarkt würde die Lücke mit Farben füllen, die nicht gelabelt sind. „Dann sind wir in Sachen Regulierung wieder auf dem Stand von vor 25 Jahren“, ist sich der Tätowierer sicher.
Tätowieren soll sicherer werden
Der ECHA geht es laut eigenen Angaben vor allem um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. „Weder die Kommission noch die ECHA schlägt vor, Tätowierungen oder Tattoo-Farben zu verbieten oder auch nur blaue und grüne Farben in Tattoos zu verbieten“, teilte ein ECHA-Sprecher mit. „Unser Ziel ist es, das Tätowieren sicherer für den Verbraucher zu machen.“
Dieses Ziel verfolgt auch die Bundesregierung. Der gesundheitliche Verbraucherschutz auf wissenschaftlicher Basis sei ihr zentrales Anliegen, heißt es aus dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. „Die Bundesregierung wird sich in diesem Sinne bei den Beratungen in den zuständigen Gremien in Brüssel einsetzen.“
Entscheidung soll im April fallen
Im April wollen die EU-Staaten über ein Verbot beraten. Kurzfristig muss die Tattoo-Szene auf Green 7 und Blue 15 aber keinesfalls verzichten. Bevor das Verbot greift, soll es eine mehrjährige Übergangsfrist geben, um Alternativen für die beiden Pigmente zu finden. Die wird es laut Elsenbruch aber nicht geben, „danach wurde bereits zehn Jahre ohne Erfolg geforscht“. Die geplante Übergangsphase ist für den Tätowierer ohnehin ein Widerspruch, der die Unsinnigkeit des Verbots verdeutlicht: „Wenn doch etwas gefährlich sein soll, darf man sich doch keine zwei Jahre Zeit nehmen, um nach Alternativen zu suchen.“ (vb; Quelle: Marie Reichenbach, Steffen Trumpf, dpa/tmn)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- ECHA: Opinion on an Annex XV dossier proposing restrictions on substances used in tattoo inks and permanent make-up (Stand: März 2019), echa.europa.eu
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.