Ab August dürfen Solarien nicht mehr stärker strahlen als die Sonne
24.07.2012
Für einen gebräunten Teint besuchen zahlreiche Menschen hierzulande regelmäßig Solarien. Dass sie dadurch das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, deutlich erhöhen, ist vielen nicht bewusst. Ab August tritt eine neue Verordnung in Kraft, die die UV-Strahlung in Solarien maximal auf die Stärke der Sonne begrenzt. Höchstens 0,3 Watt pro Quadratmeter Haut sind zulässig, wie die Deutsche Krebshilfe am Mittwoch mitteilte. Laut einer aktuellen Studie gehen jährlich mehr als 3.400 neue Hautkrebsfälle in Europa auf das Konto der künstlichen Bräune.
Natürliche Sonnenstrahlung und künstliche UV-Strahlung sind Hauptrisikofaktoren für Hautkrebs
Die Deutsche Krebshilfe rät trotz der neuen Regelung von der Nutzung von Solarien ab. „Die neue Bestrahlungsstärke entspricht allerdings immer noch der höchsten UV-Dosis, die auf der Erde gemessen werden kann: mittags bei wolkenlosem Himmel am Äquator”, erläutert Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Krebshilfe. „Bisher wurde diese Bestrahlungsstärke von alten Geräten zum Teil um das Dreifache überschritten.“ Die ab ersten August in Kraft tretende Vorschrift gründet sich auf die seit Jahresanfang geltenden UV-Schutzverordnung für Solarien. Das bisher gültige Siegel „Geprüftes Sonnenstudio, zertifiziert nach den Kriterien des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS)” ist nicht mehr gültig.
Neben der natürlichen Sonne wird künstliche UV-Strahlung als Hauptrisikofaktor für Hautkrebs angesehen. „Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, verdoppelt sein Risiko, am gefährlichsten Hautkrebs, dem malignen Melanom, zu erkranken”, warnt Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP).
Wie die Deutsche Krebshilfe mitteilte, erkranken jährlich rund 224.000 Menschen an Hautkrebs. Bei etwa 26.000 Betroffenen handelt es sich um das besonders gefährliche maligne Melanom. Dazu gehören zunehmend jüngere Menschen, vor allem, wenn sie jahrelang regelmäßig ein Solarium besucht haben. Laut den Angaben bräunen sich derzeit rund 3,6 Millionen der unter 36-Jährigen künstlich. Da junge Frauen im Alter von 18 bis 25 Jahren besonders häufig – etwa doppelt so oft wie Männer – auf die Sonnenbank gehen, ist ihr Risiko an Hautkrebs zu erkranken besonders hoch. Laut der Deutschen Krebshilfe sind etwa 167.000 Solariennutzer noch minderjährig, obwohl die Betreiber von Sonnenstudios gesetzlich dazu verpflichtet sind, Minderjährigen den Zugang zu Solarien zu verweigern.
Jährlich mehr als 3.400 neue Hautkrebsfälle durch Solarien in Europa
Laut einer neuen Studie im Fachblatt „British Medical Journal” ist das Risiko für schwarzen Hautkrebs bei Solariumnutzern 20 Prozent höher als bei Sonnenbank-Abstinenzlern. Bei unter 30-Jährigen kann sich das Risiko sogar auf bis zu 87 Prozent steigern, wenn bereits in sehr jungen Jahren mit der künstlichen Bräunung begonnen wird. Die Wissenschaftler vom Internationalen Institut für Vorsorgeforschung in Lyon und vom Europäischen Krebsinstitut in Milano ermittelten, dass das Krebsrisiko jährlich um 1,8 Prozent mit jedem Solariumbesuch steigt.
Die Forscher analysierten 27 Beobachtungsstudien zum Thema Hautkrebs und Solariumbesuche, zu denen 18 europäische, sieben US-amerikanische oder kanadische sowie zwei australische Arbeiten gehörten. Die Untersuchungen wurden im Zeitraum von 1981 bis 2012 mit über 11.000 Krebspatienten durchgeführt. Anhand ihrer Berechnungen ermittelten die Wissenschaftler, dass 5,4 Prozent der in Europa jährlich auftretenden knapp 64.000 Neuerkrankungen am gefährlichen schwarzen Hautkrebs auf Solariumbesuche zurückzuführen sind. Laut den Berechnungen erkranken jährlich mehr als 3.400 Menschen „auf der Sonnenbank“ am Melanom und 800 Menschen sterben sogar daran.
Die Deutsche Krebshilfe und die ADP raten deshalb dringend von Solariumbesuchen ab. Eckhard Breitbart empfiehlt, „Solarien erst gar nicht zu nutzen, denn Tipps, wie man ein Solarium ohne mögliche spätere Schäden nutzen kann, gibt es nicht.”
Bereits seit Januar 2012 sind Betreiber von Solarien dazu verpflichtet, ihre Kunden deutlich sichtbar vor akuten Gesundheitsschäden an Haut und Augen durch UV-Strahlung zu warnen. Zudem muss eine auf den Hauttyp des Kunden abgestimmte Beratung durch das Personal erfolgen und eine Schutzbrille ausgeteilt werden. Für die neuen Sonnenbänke gilt ein Mindestabstand der Hautflächen zu den Bräunungsröhren. In Notsituationen müssen sie sich ausschalten lassen und sich im Falle einer unzulässigen Strahlendosis von alleine abschalten. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben drohen Solarienbetreibern Bußgeldstrafen. (ag)
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