Härten und trocknen mit UV-Lampen: Hautkrebsgefahr im Nagelstudio?
Gesundheitsexperten weisen immer wieder darauf hin, Sonnenstrahlen nicht zu unterschätzen, da ultraviolette Strahlung eindeutig krebserzeugend ist. Manche Menschen setzen sich den UV-Strahlen aber nicht nur draußen aus, sondern beispielsweise auch im Nagelstudio, wo die Fingernägel nach der Behandlung mithilfe von UV-Lampen gehärtet und getrocknet werden. Fachleute empfehlen daher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Krebs.
Tipps um Hautkrebs zu vermeiden
Um Hautkrebs zu vermeiden, wird von Fachleuten unter anderem dazu geraten, sich nicht übermäßiger UV-Strahlung auszusetzen; also sich nicht zu lange in der Sonne aufzuhalten. Auch von Besuchen im Solarium wird meist abgeraten. Zudem gibt es Hinweise darauf, dass manche Behandlungen im Nagelstudio das Krebsrisiko erhöhen können und daher besser vermieden werden sollten. Allerdings wird dieses Risiko von Wissenschaftlern unterschiedlich bewertet.
Individuelle Gefahr wird sehr unterschiedlich eingeschätzt
Ob klassisch, neon-bunt oder kunstvoll verziert – professionell lackierte und modellierte Fingernägel gelten als modischer Hingucker.
Doch die ultraviolette Strahlung der Lampen, mit denen die Pracht üblicherweise gehärtet oder getrocknet wird, steht im Verdacht, das Risiko für weißen Hautkrebs zu erhöhen.
Wissenschaftler schätzen die individuelle Gefahr zwar sehr unterschiedlich ein, empfehlen aber unabhängig von ihren Untersuchungsergebnissen Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung.
Dieser Empfehlung schließt sich auch der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) an.
Großteil der Frauen glaubt an erhöhtes Krebsrisiko im Nagelstudio
Das DKFZ berichtet in einer Mitteilung über eine aktuelle Befragung, deren Ergebnisse im Fachmagazin „Australasian Journal of Dermatology“ veröffentlicht wurden.
Von den 415 befragten australischen Frauen glaubten 72 Prozent an ein erhöhtes Krebsrisiko aufgrund von UV-A-Lampen im Nagelstudio.
82 Prozent der Befragten waren bereit, umgehend auf die Nagelmodellage zu verzichten, sollte sich dieser Verdacht bewahrheiten.
Auf Nummer sicher
Grundsätzlich wird UV-A-Licht als krebserregend eingestuft, allerdings in Abhängigkeit von Dauer und Stärke der Bestrahlung. Je kürzer die Einwirkzeit, desto geringer die Hautschädigung.
Trotzdem empfiehlt Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes: „Wer nicht auf modellierte Nägel verzichten will, der sollte beim Besuch im Nagelstudio UV-Schutzmaßnahmen ergreifen, um sein Risiko so gering wie möglich zu halten.“
Konkret rät die Expertin: „Verwenden Sie Sun-Blocker oder Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor. Auch fingerlose Handschuhe stellen einen Schutz dar.“
Risiko vernachlässigbar?
Unter Wissenschaftlern wird der mögliche Zusammenhang zwischen den UV-A-Lampen und der Entstehung von Hautkrebs kontrovers diskutiert.
Für ein geringes Krebsrisiko sprechen folgenden Ergebnisse: Nach einem mathematischen Modell müssten zehn- oder gar hunderttausend Individuen regelmäßig eine der üblichen UV-Lampen verwenden, bis sich bei einer Person ein Hautkrebskarzinom auf dem Handrücken entwickeln würde.
Eine wissenschaftliche Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass 13.700 Sitzungen mit starken bis mittelstarken UV-Lampen gleichzusetzen sind mit der Belastung, die bei einer einzigen Phototherapie-Anwendung zur Behandlung von Hauterkrankungen wie Schuppenflechte entsteht.
Oder ein ernst zu nehmendes Problem?
Andere Stimmen warnen, das Risiko nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn, so das Fazit einer Studie, nur zehn Minuten Bestrahlung mit der UV-Lampe entsprechen annähernd der empfohlenen maximalen Strahlendosis eines ganzen Tages.
Eine andere Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass es, je nach verwendeter Lampe, bereits nach acht Nagelstudiobesuchen zu DNA-Schädigungen kommen kann.
Problematisch kann auch eine ungleiche Verteilung der Strahlung mit sehr unterschiedlichen UV-A-Dosen an verschiedenen Hautstellen sein.
Einig ist man sich aber bei der Empfehlung für die Praxis: So lange keine abschließenden Ergebnisse vorliegen, sollten auf jeden Fall die empfohlenen Schutzmaßnahmen getroffen werden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.