Einige Krankenkasse zahlen Hautkrebsscreening auch bei Menschen im Alter unter 35 Jahren
03.06.2013
Ab einem Alter von 35 Jahren besteht in Deutschland ein Anspruch auf ein von der Krankenkasse finanziertes Hautkrebsscreening alle zwei Jahre, doch einige gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen auch bei jüngeren Menschen die Kosten, berichtet der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) anlässlich der heute gestarteten Euromelanoma-Woche in Berlin. Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung steht laut BVDD „die junge Haut und das unterschätzte Thema – heller Hautkrebs.“
Die kostenlosen Hautkrebsscreenings alle zwei Jahre sind eine Möglichkeit der Vorsorge, die Versicherte nutzen sollten. Denn wird Hautkrebs frühzeitig erkannt, sind die Heilungschancen deutlich höher. Jüngeren Menschen, die ebenfalls eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen möchten, rät der BVDD bei ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten übernommen werden. Generell sei eine gelegentliche Selbstuntersuchung zu empfehlen, bei der der Körper nach auffälligen Muttermalen abgesucht wird. „Pigmentflecken, die sich auffällig verändern oder verändert haben, also rau und uneben erscheinen, jucken, bluten oder nässen, nicht abheilen, immer größer werden und mit der Zeit ihre Farbe wechseln“ beziehungsweise eine ungleichmäßige Farbe haben, bedürfen laut BVDD umgehend der Untersuchung durch einen Facharzt, da es sich möglicherweise um Hautkrebs handeln könne.
Aufklärung für die Hautkrebsvorbeugung entscheidend
In der BVDD-Pressemitteilung zum Auftakt der Euromelanoma-Woche betonte der Hautarzt Dr. Matthias Hoffmann, dass im Kampf gegen Hautkrebs die „frühe Aufklärung und Prävention das A und O“ sei. Daher sind die Mediziner im Rahmen der bereits laufenden Euromelanoma-Kampagne 2013 auch in die Kindertagesstätten und Kindergärten gegangen, um Eltern, Erzieherinnen und Erzieher über die Hautkrebsrisiken zu informieren. Hier habe eine kürzlich „veröffentlichte Studie von Dresdener Hautärzten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz“ gezeigt, dass bisher die Aufklärung nicht ausreiche, „um Kinder im Alltag und Urlaub vor den schädlichen Einflüssen der UV-Strahlen zu schützen.“ Es müssten nicht nur die Eltern, sondern auch die Erzieherinnen aus Kitas und Kindergärten verstärkt über UV-Risiken und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen und ihr Wissen an die Kleinen weitergeben können, resümierte laut BVDD Sachsens Gesundheitsministerin Christine Clauß.
Kinderhaut besonders gefährdet durch UV-Strahlen
Die Hautkrebsprävention durch Aufklärung ist eines der Kernthemen der Euromelanoma-Kampagne, wobei immer wieder auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinderhaut hingewiesen wird. Diese sollte sich zum Beispiel auch in den Baulichkeiten beziehungsweise der Gestaltung der Kindertagesstätten und Kindergärten widerspiegeln. So hat im Rahmen der diesjährigen Euromelanoma-Kampagne die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Hautarzt Dr. Harald Uhlemann aus Kaiserslautern Kindergärten aufgesucht, um sie auf ihre Sonnenschutztauglichkeit zu überprüfen, berichtet der BVDD. „Werden nach mehreren Begehungen und Schulungen alle vorgegebenen Vereinbarungen erfüllt und umgesetzt, erhalten die Kindergärten den SunPass der Europäischen Hautkrebsstiftung und sind damit als Sonnenschutzkindergärten zertifiziert“, so die Pressemitteilung des Verbandes. (fp)
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