Die Zugangsvoraussetzungen für Heilpraktiker waren Thema des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Gefordert werden nun schärfere Bedingungen. Eine schnelle Änderung des Gesetzes ist aber nicht in Sicht.
15.11.2012
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat entschieden, eine Petition zum Thema Heilpraktiker dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Die Petition forderte schärfere Zugangsvoraussetzung für den Beruf des Heilpraktikers.
Der Petent regt konkrete Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Heilpraktikers an, z.B. ein Mindestalter, das Abitur, eine dreijährige Ausbildung im Gesundheitsbereich und bestimmte Prüfungsmodalitäten. Was diese konkreten Forderungen angeht, verweist der Ausschuss darauf, dass eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes im Sinne des Petenten unter anderem die grundlegende Frage aufwerfen würde, „ob ein weiterer Beruf mit weitgehend dem Arztberuf ähnlichen Kompetenzen gegenwärtig noch erforderlich ist und wie sich ein eventuell neu geregelter Heilpraktikerberuf in das System der bestehenden Heilberufe einfügen könnte“.
Das Bundesgesundheitsministerium hält eine kurzfristige Gesetzesänderung hinsichtlich der Forderungen in der Petition nicht für möglich, denn die dargestellten Fragen bedürften einer "intensiven, auch öffentlichen Diskussion". Das Ministerium verweist jedoch darauf, dass Bund und Länder aufgrund verschiedener, unter anderem auch höchstrichterlicher Urteile derzeit über die Auslegung und Anwendung des Heilpraktikerrechts im Gespräch sind. Der Bund der Heilpraktiker hat angekündigt, sich in die Diskussion einzuschalten und sich "für die Belange seiner Mitglieder und des Berufsstandes aktiv einsetzen".
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.