Effektive Maßnahmen gegen Übergewicht: Kinder vor zuckerreichen Softdrinks schützen
Softdrinks sind oft eine wesentliche Ursache für Übergewicht von Kindern. Gesundheitsexperten begrüßen es daher, dass es in Großbritannien bald eine Herstellerabgabe auf solche Getränke geben wird. Sie fordern, auch in Deutschland effektivere Maßnahmen gegen Übergewicht zu ergreifen.
So viel Zucker wie in zwei Handvoll Gummibären
Eltern fragen sich immer wieder, wie viele Süßigkeiten für Kinder wirklich gestattet sind. Kaum wer würde zustimmen, wenn behauptet würde, es wäre in Ordnung dem Nachwuchs täglich zwei Handvoll Gummibärchen zu geben. Aber so viel Zucker, wie darin enthalten ist, nehmen 11- bis 17-Jährige in Deutschland durchschnittlich täglich durch Softdrinks auf, berichtet die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in einer Mitteilung, die vom „Informationsdienst Wissenschaft“ (idw) veröffentlicht wurde. In anderen Ländern unternehmen die Regierungen etwas gegen die Zuckerbomben-Drinks. Auch hierzulande sollten die Verantwortlichen aktiv werden.
Maßnahme gegen flüssige Kalorienbomben
In den vergangenen Jahren haben Fachleute immer wieder höhere Steuern auf ungesunde Lebensmittel gefordert, um Übergewicht zu bekämpfen.
Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich für Sondersteuern auf zuckerhaltige Getränke ausgesprochen.
Großbritannien unternimmt nun etwas gegen die flüssigen Kalorienbomben: Ab dem 6. April 2018 wird dort auf Softdrinks eine Herstellerabgabe erhoben.
Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) fordert eine ähnliche Maßnahme auch für Deutschland, um den hohen Softdrink-Konsum zu senken.
„Wir dürfen nicht weiter zusehen, wie durch überzuckerte Produkte die Gesundheit unserer Kinder gefährdet wird. Und das gilt nicht nur für Softdrinks“, sagt Kinder-und Jugendarzt PD Dr. med. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.
Mehrere Hersteller haben Zuckergehalt deutlich gesenkt
Die britische Softdrink-Abgabe beträgt 18 Pence (20 Cent) pro Liter, wenn das Getränk 5 g oder mehr Zucker pro 100 ml enthält. Ab 8 g Zucker steigt sie auf 28 Pence (32 Cent).
Bereits vor Inkrafttreten zeigt die Maßnahme Wirkung: Mehrere Hersteller haben den Zuckergehalt in ihren Produkten deutlich gesenkt.
Dass eine Abgabe auch den Konsum bremst, beweist Berkeley/Kalifornien, wo diese bereits eingeführt wurde. Der Absatz von Softdrinks sank in Folge um bis zu 21 % – ein großer Gewinn für die Gesundheit der Konsumenten.
In Deutschland hingegen liegt der Konsum von Softdrinks weiter auf hohem Niveau. 11- bis 17-Jährige trinken im Durchschnitt täglich über 300 ml Cola, Fanta oder Ähnliches – fast eine ganze Dose!
Das entspricht 30 Gramm Zucker, etwa so viel wie in 65 g (oder zwei Handvoll) Gummibärchen enthalten sind. „Mit Appellen an die Eltern ist dieser Trend nicht aufzuhalten“, sagt Rodeck, „hier ist die Politik gefordert.“
Projekte zu gesunder Ernährung in Schulen reichen in keiner Weise, um den riskanten Trend zu stoppen: „Wir brauchen Maßnahmen, die dauerhaft sind und die ganze Bevölkerung erreichen.“
Mehrwertsteuersatz anheben
Die Experten fordern, in Deutschland den Mehrwertsteuersatz für Softdrinks von derzeit 19 % auf 29 % anzuheben. Für ungesunde Produkte, wie Fertigpizzas sollte der Satz auf 19 % (statt heute 7 %) steigen.
Im Gegenzug sollten dafür Obst und Gemüse (heute 7%) gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Eine Studie der Universität Hamburg hatte berechnet, welche Auswirkungen diese Staffelung auf die Ernährung und das Körpergewicht hätte.
Ergebnis: Der Anteil stark übergewichtiger Menschen würde nicht weiter ansteigen, sondern bei Männern um circa 8 % und bei Frauen um 3 % sinken.
Weltweit ergreifen viele Industrieländer bereits politische Maßnahmen gegen Übergewicht. Doch in Deutschland scheitern diese vor allem am Lobbyismus der Lebensmittelindustrie.
Die neue Bundesregierung hat nun im Koalitionsvertrag eine „nationale Strategie zur Reduzierung von Übergewicht vor allem bei Kindern und Jugendlichen“ angekündigt.
„Dazu müssen unbedingt steuerliche Maßnahmen gegen den hohen Softdrink-Konsum gehören“, sagt DANK-Sprecherin Barbara Bitzer. (ad)
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.