„Legal Highs“ bergen erhebliche Gesundheitsrisiken
20.11.2014
Sogenannte „Legal Highs“ sind als vermeintlich harmlose Rauschmittel immer stärker verbreitet. Im Internet können diese als Badesalz oder Kräutermischung deklarierten Substanzen ohne Weiteres erworben werden, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“. Für die Gesundheit stellen sie mitunter jedoch ein erhebliches Risiko dar. Mehrfach musste Jugendliche in den vergangenen Jahren wegen schwerer Kreislauf- und Bewusstseinsstörungen nach dem Konsum von „Legal Highs“ im Krankenhaus behandelt werden. Für Einige endete der Konsum sogar tödlich.
Die gesundheitlichen Risiken der „Legal Highs“ sind angesichts der enormen Bandbreite der eingesetzten Substanzen nur schwer abzuschätzen. Sicher ist allerdings, dass gegebenenfalls schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Denn „hinter den harmlosen Namen verbergen sich unberechenbare psychoaktive Drogen. Da riskiert man Kopf und Kragen“, zitiert die „dpa“ die Aussage des Göppinger Psychiaters Leo Hermle auf einer Fachveranstaltung am Mittwoch in Stuttgart. Die niedrige Hemmschwelle beim Erwerb und die verharmlosende Beschreibung der Wirkung als „entspannend“ oder „die sexuelle Stimulation anregend“ führen dazu, dass die „Legal Highs“ auch für Jugendliche immer attraktiver werden, warnen die Experten.
„Legal Highs“ sind wie russisch Roulette
Die „Legal Highs“ sind nach übereinstimmender Einschätzung der Referenten auf der Fachtagung in Stuttgart für die Gesundheit mitunter hochgefährlich. Zwar ist nicht bei jeder dieser Substanz-Kombinationen umgehend mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, doch können einzelne Produkte schwerste Gesundheitsschäden verursachen. Der Konsum von „Legal Highs“ sei ein wenig wie „Russisch Roulette“, wird der suchtpolitische Experte der baden-württembergischen Grünen, Josha Frey, von der Nachrichtenagentur „dpa“ zitiert. Hier müsse die Politik schnell Handeln, um die Verbreitung der Produkte einzuschränken. Es gelte möglichst schnell die Gesetzeslücken zu schließen, welche bisher den legal Vertrieb der vermeintlich harmlosen Rauschmittel ermöglichen. Dieser Ansicht ist auch der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD), so die Mitteilung der „dpa“. Gall habe von einem zunehmenden Problem gesprochen, welches durch die niedrigen Hemmschwellen für Erwerb und Konsum zusätzlich verschärft werde, berichtet die Nachrichtenagentur.
Verbot der Substanz nur schwer umsetzbar
Bislang besteht bei den „Legal Highs“ das Problem, dass mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zwar neue Verbote für bestimmte Wirkstoffe ausgesprochen werden können, die Produzenten jedoch anschließend ihre Substanz-Kombination marginal ändern und fortan weiter legal vertreiben. Die Problematik beim Verbot der „Legal Highs“ habe sich zusätzlich zugespitzt, durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2014 zu den sogenannten neuen psychoaktive Substanzen (NPS), berichtet die „dpa“ unter Berufung auf den baden-württembergischen Innenminister. So habe das Gericht entschieden, dass die „Legal Highs“ nicht als Arzneimittel zu bewerten sind und demnach keiner Zulassungspflicht oder anderen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes unterliegen. Hier bleibe eine Deklaration als Medikament schon dadurch ausgeschlossen, dass auf den Verpackungen vermerkt sei: „Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“, meldet die „dpa“ unter Berufung auf den Göppinger Psychiater Leo Hermle.
Drohende Gesundheitsschäden bis hin zum Herzinfarkt
Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wurde laut Baden-Württembergs Innenminister Gall von den Landesjustizministern bereits dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium neue Regeln zu erarbeiten, um die „gefährliche Strafbarkeitslücke“ zu schließen, so die Mitteilung der „dpa“. Beispielsweise bestehe die Möglichkeit ganze Stoffgruppen zu verbieten. Zu den drohenden Gesundheitsschäden erläutert der Psychiater Hermle, dass bei den synthetisch hergestellten Varianten von Cannabis und Amphetaminen neben psychischen Beschwerden auch körperliche Beeinträchtigungen auftreten können, die bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt reichen. Nicht selten mache der Konsum zudem körperlich und psychisch abhängig. Schwer einzuschätzen bleibe die Wirkung sowohl für Konsumenten als auch für die Vertreiber der „Legal Highs“. Denn die genaue Zusammensetzung der Substanzen ist ihnen in der Regel nicht bekannt.
Todesfälle infolge des Konsum von „Legal Highs“
Welche fatalen Folgen die „Legal Highs“ haben können, wird an den Ausführungen der Nachrichtenagentur „dpa“ zu den bisherigen Todesfällen deutlich. So seien im Südwesten zwischen 2011 und Anfang 2014 neun Todesfälle wegen „Legal Highs“ zu verzeichnen gewesen. Der baden-württembergische Innenminister gehe hier zudem von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Insgesamt wurden nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums seit 2010 bundesweit 20 Todesfälle nach dem Konsum der Substanzen registriert, circa 500 Menschen mussten wegen schwerer Vergiftungen medizinisch versorgt werden, berichtet die „dpa“. In den Beratungsstellen Baden-Württembergs sei der Trend zu den „Legal Highs“ ebenfalls feststellbar, erläutert die Nachrichtenagentur unter Berufung auf die Referentin der Landesstelle für Suchtfragen, Christa Niemeier, weiter. „Wir vermuten, dass Legal Highszum erhöhten Beratungsbedarf im Bereich Cannabinoide beitragen“, wird die Expertin von der „dpa“ zitiert. Insgesamt ist die zunehmende Verbreitung der vermeintlich harmlosen Rauschmittel als äußerst kritisch zu bewerten, zumal bei weiterhin verbotenen Substanzen wie beispielsweise Cannabis bislang keinerlei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum registriert wurden. Die rechtliche Einordnung erlaubt bei den „Legal Highs“ schlichtweg keine Rückschlüsse auf deren Gefährlichkeit, weshalb hier laut Aussage der Experten dringend eine Neuregelung erforderlich ist. (fp)
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