Homöopathie in Belgien künftig deutlich eingeschränkt
04.06.2014
Am 12. Mai 2014 wurde in Belgien ein königliches Dekret durch das Gesundheitsministerium veröffentlicht, das die Grundbedingungen für die Ausübung der Homöopathie insbesondere für nicht-ärztliche Therapeuten nachhaltig verändert – und zwar keineswegs zum Besseren.
Die neuen Bedingungen zur legalen Berufsausübung in Belgien sind künftig wie folgt:
1. Therapeuten müssen qualifiziert sein als Arzt, Zahnarzt oder Hebamme.
2. Sie müssen einen Abschluss in Homöopathie von einer offiziellen Hochschule oder Universität haben.
3. Ärzte, Zahnärzte und Hebammen dürfen künftig Homöopathie nur für evidenz-basierte Indikationen verschreiben.
Die neuen Regelungen könnten das Aus für nicht-ärztliche Homöopathie in Belgien bedeuten. Und selbst belgische Ärzte werden die neuen Bedingungen an Ihre Ausbildung (universitär) kaum erfüllen können, weil bisher keine Universität entsprechende Studiengänge in Belgien anbietet. Das European Central Council for Homeopaths (ECCH) ist der Auffassung, dass dieses Dekret angefochten werden muss. (pm)
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