Etwa ein Drittel aller gesetzlich Versicherten haben im vergangenen Jahr für Zusatz-Behandlungen beim Arzt bezahlt. Gesundheitsexperten kritisieren, dass viele dieser sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) nicht sinnvoll sind. Nun wurde eine erste Bilanz zum Internetportal „igel-aerger.de“ gezogen.
Ein Drittel der Versicherten zahlte für Zusatz-Leistungen
Krebsvorsorgeuntersuchungen, Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten oder Therapien wie Akupunktur: In deutschen Arztpraxen werden zahlreiche Zusatz-Leistungen angeboten, die von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Laut einer Studie des AOK-Instituts WidO sollen allein im vergangenen Jahr rund 20 Millionen Versicherte für solche Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bezahlt haben. Das entspricht etwa einem Drittel aller Versicherten. Seit langem kritisieren Fachleute nicht nur, dass immer mehr Patienten für Zusatzbehandlungen zahlen, sondern auch, dass sie sie dabei oft nicht richtig über Sinn und Kosten der Angebote aufgeklärt werden. Vor einem Jahr startete die Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen ein Internet-Portal für Beschwerden über IGeL-Leistungen. Nun wurde eine erste Bilanz gezogen.
Patienten fühlen sich unter Druck gesetzt
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium und Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW berichten in einer Pressemitteilung, dass das Internetportal mit rund 1.500 Beschwerden ein gefragtes Forum für Patienten ist, die dort ihre Erfahrungen mit kostenpflichtigen Extras nach dem Arztbesuch eintragen können. Zusammengefasst lässt sich festhalten: Patientinnen und Patienten fühlen sich schlecht aufgeklärt und zum Kauf von Zusatzleistungen von Ärzten unter Druck gesetzt. „Die individuellen Erfahrungen liefern uns einen bislang schwer zugänglichen Einblick und einen wesentlichen Beitrag zur Diskussion über die Qualität der Angebote des „Zweiten Gesundheitsmarktes““, erläuterte Billen.
Frauenärzte machen gute Geschäfte
In der Liste der Beschwerden im Internetforum „www.igel-ärger.de“ stehen Glaukom-Untersuchung gegen Bezahlung, Hautkrebs-Früherkennung mit teurem Dermatoskop-Einsatz und zusätzliche Krebsvorsorge beim Frauenarzt mit kostenpflichtigem Ultraschall an erster Stelle. „Fachärzte igeln mehr als Hausärzte“, sagte Schuldzinski. Dass insbesondere Gynäkologen gute Geschäfte mit den Extras machen, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisiert. Patientenschützer haben in diesem Zusammenhang dazu geraten, dass sich Patientinnen beim Frauenarzt vorab informieren sollten, was bei einer Untersuchung genau gemacht wird und welchen Nutzen die Untersuchungen haben kann.
Trotz fehlender Einwilligung zur Kasse gebeten
„In der Regel unterliegen die Angebote keiner Qualitätskontrolle oder Unbedenklichkeitsprüfung, bevor sie auf den Markt und an den Patienten gelangen – der Nutzen der Leistungen ist häufig umstritten. Es ist daher wichtig, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig informieren können“, so Billen. Schuldzinski erklärte: „Die Einträge im Beschwerdeforum zeigen deutlich, dass die Regeln des Patientenrechtegesetzes in der Praxis vielfach nicht eingehalten werden.“ Demnach berichteten neun von zehn Patienten, dass sie sich zu einem Ja für eine Individuelle Gesundheitsleistung gedrängt fühlten. Und ein Drittel der Eintragenden gab an, dass eine Behandlung nur nach Zustimmung zu einer IGeL erfolgte. Fast 40 Prozent beklagten, dass sie trotz fehlender schriftlicher Einwilligung nach der Behandlung zur Kasse gebeten wurden und in mehr als jeder zweiten Beschwerde wurde die mangelhafte Aufklärung über die kostenlosen Behandlungsalternativen der Krankenkassen kritisiert. Jeder fünfte Patient sollte bereits im Vorzimmer seine Zustimmung oder Ablehnung einer IGeL-Leistung auf einem Formular ankreuzen und unterschreiben.
„Die Verwendung solcher Verzichtserklärungen sind lediglich ein psychologisches Druckinstrument, das jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt. Solche Formulare sind unsinnig und gehören aus der Arztpraxis verbannt“, meinte Schuldzinski. Besonders schlecht in der Beurteilung schneiden Augen- und Frauenärzte ab. Den Angaben zufolge hat die Verbraucherzentrale NRW nachweisliche Verstöße aufgrund von Forumsbeschwerden bereits erfolgreich abgemahnt. „Nun gilt es, die Patientenrechte zu stärken und die Ergebnisse für eine Verbesserung der Geschäftsbeziehungen von Patienten und Ärzten auf dem Gesundheitsmarkt zu nutzen.“
Über Nutzen und Risiken aufklären
Von Augeninnendruckmessung über Krebsvorsorge Plus bis hin zur professionellen Zahnreinigung werden zahlreiche Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten, die Patienten eine moderne und optimale Versorgung versprechen, jedoch mit teilweise umstrittenem medizinischen Nutzen. Nur in manchen Fällen werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ärzte können frei entscheiden, welche medizinischen Zusatzbehandlungen sie neben den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten und wie oft sie solche Extras gegen ein Honorar offerieren. „Wesentlich für Einhaltung des Verbraucherschutzes ist, dass sich Patienten und Ärzte auch bei einer medizinischen Geschäftsbeziehung auf Augenhöhe begegnen“, sagte Billen. Hier gibt das Patientenrechtegesetz eindeutige Regeln vor: Medizinerinnen und Mediziner sind verpflichtet, Patienten in einem persönlichen Gespräch über Nutzen und Risiken einer Komfortbehandlung aufzuklären und die Kosten schriftlich aufzulisten. Zudem muss die Zusatzleistung vor Behandlungsbeginn vertraglich vereinbart und nach Abschluss mit den Patienten auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden. (ad)
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