Behördenwarnung: Trinkwasser muss wegen Keimbelastung abgekocht werden
Wegen möglichen Keimen müssen Bewohner bestimmter Orte im Landkreis Freising ihr Trinkwasser abkochen. Das hat das örtliche Gesundheitsamt angeordnet. Untersuchungen haben eine Grenzwertüberschreitung ergeben. Aufgrund der Belastung könnte es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Abkochgebot für Trinkwasser
Das Gesundheitsamt Freising in Oberbayern hat die Bewohner bestimmter Orte aufgefordert, ihr Trinkwasser wegen einer möglichen Belastung mit Keimen abzukochen. Laut einer Mitteilung gilt die Anordnung für alle Abnehmer des Trinkwassers im Bereich der Wasserversorgung der Baumgartner Gruppe. Den Angaben zufolge ergaben die Befunde einer Trinkwasseruntersuchung eine Grenzwertüberschreitung.
Gesundheitsgefährdende Keime
„Aufgrund einer möglichen Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen könnten, haben das Gesundheitsamt und der Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe die Abkochgebot angeordnet“, heißt es auf der Webseite des Landkreises.
Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks war ein überhöhter Coli-Bakterienwert festgestellt worden.
Die Bakterien namens Escherichia coli (E. coli) gehören zur natürlichen Darmflora von Menschen und Tieren.
Manche von ihnen können laut Gesundheitsexperten Magen-Darm-Infektionen mit Verdauungsbeschwerden wie Bauchschmerzen, Fieber, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen verursachen.
Besonders gefährdet sind Säuglinge, Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Derartige Verunreinigungen sind leider keine Seltenheit, sie kommen lokal und punktuell immer wieder mal vor.
Nur in abgekochtem Zustand verwenden
Das Gesundheitsamt Freising weist darauf hin, dass das Wasser, das aus den Anlagen des Wasserzweckverbands Baumgartner Gruppe entnommen wird, „ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden (bis es sprudelt)“ darf.
Zudem können Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie z. B. Ess- und Trinkgeschirr, in Geschirrspülautomaten bei einer Temperatur von 60° C oder darüber gereinigt werden.
Sofern keine entsprechende Reinigung möglich ist, muss ab sofort ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden. Auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung ist zu achten.
Den Angaben zufolge wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Betroffene Bürger können sich beim Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe unter der Telefonnummer 08168/1502 informieren.
Betroffene Orte
Betroffen im Landkreis Freising sind die Gebiete im Bereich des öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzes in folgenden Gemeinden bzw. deren Ortsteilen:
Für die Stadt Moosburg/Isar nur die Ortsteile
Niederambach, Oberambach, Kirchamper, Feldkirchen, Pillhofen und Murr
Für den Markt Au/Hallertau nur die Ortsteile
Reichertshausen, Dobl, Sindorf, Mösbuch, Holzmair, Sillertshausen und Willertshausen
Für den Markt Nandlstadt
der gesamte Marktgemeindebereich Nandlstadt und die Ortsteile Baumgarten, Andorf, Kronwinkl, Reith, Zeilhof, Schatz, Hadersdorf, Altfalterbach, Schwaig, Kollersdorf, Tölzkirchen, Gründl, Kitzberg, Figlsdorf, Wadensdorf, Aiglsdorf, Höll, Meilendorf, Brudersdorf, Weihersdorf, Kleinwolfersdorf, Riedhof, Kleingründling, Zulehen, Faistenberg, Bauernried, Großgründling, Oberholzhäuseln, Unterholzhäuseln, Riedglas, An der Forstleiten, Thalsepp und Kollerhölzl
Für die Gemeinde Attenkirchen
der gesamte Gemeindebereich Attenkirchen und die Ortsteile Gfeichtet, Pfettrach, Brandloh, Aign, Roggendorf, Aignrüpel, Staudhausen, Gütlsdorf, Pischlsdorf, Berging, Rannertshausen, Hettenkirchen, Wimpasing, Kronsdorf, Götzendorf, Thalham, Haarland, Hohenmorgen, Gallersberg, Gehausen und Eisenthal
Für die Gemeinde Haag a. d. Amper
der gesamte Gemeindebereich Haag a. d. Amper und die Ortsteile Weihrinnen, Sollern, Plörnbach, Holzhäusl, Wörlhof, Hausmehring, Obermarchenbach, Mittermarchenbach, Untermarchenbach, Seeberg, Inkofen und Wälschbuch
Für die Gemeinde Mauern nur die Ortsteile
Mönchsberg, Wölflmühle, Kleidorf, Thal, Gandorf, Scheckenhofen, Kronwinkl, Hörgersdorf und Schwarzberg
Für die Gemeinde Wang nur die Ortsteile
Inzkofen, Sixthaselbach, Bergen, Burgschlag, Grub, Schöneck, Holzdobl, Weghausen, Einhausen, Dornhaselbach, Schweinersdorf, Hagsdorf, Schlag und Scheckenhofen
Für die Gemeinde Wolfersdorf nur die Ortsteile
Berghaselbach, Thonhausen, Kastenhofen, Sörzen, Kaltenberg, Seel, Badendorf und Alsdorf
Für die Gemeinde Zolling nur die Ortsteile
Oberappersdorf, Unterappersdorf, Gerlhausen, Harland, Walkertshausen, Osterimbach, Ölpersberg und Haidhof. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.