Zutaten und Nährwerte fehlen meist auf der Flasche
Glühwein stellt in der Vorweihnachtszeit ein besonders beliebtes Getränk dar. Wer dabei auf eine fertige Zubereitung in der Flasche setzt, kauft jedoch unter Umständen „die Katze im Sack“. Denn wie die Verbraucherzentrale Bayern informiert, erfährt der Verbraucher aufgrund unvollständiger bzw. fehlender Angaben meist nichts über die tatsächlichen Zutaten des Heißgetränks. Grund hierfür sei die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung, nach der Hersteller von alkoholischen Getränken keine Zutatenliste und Nährwerte angeben müssen.
Verbraucherzentrale Bayern testet 22 Fertigglühweine
Wie viel Zucker ist in diesem Glühwein? Kommt der intensive Geschmack von echten Gewürzen oder durch künstliche Aromen? Fragen wie diese bleiben für Verbraucher meist unbeantwortet. Denn laut einer Information der Verbraucherzentrale Bayern sei auf den Etiketten der meisten Flaschen nicht erkennbar, woraus das alkoholhaltige Getränk genau besteht.
Die VZ hatte 22 Fertigglühweine (darunter sechs Bio-Produkte) aus dem Handel stichprobenartig untersucht und überprüft, inwieweit Aufschriften wie “nur mit natürlichen Aromen “, “feine Gewürzkomposition”, “ausgesuchte Rotweine” und “traditionelle Rezeptur” tatsächlich mit den Inhaltsstoffen übereinstimmen. Denn seit März 2015 sei den Angaben zufolge unter anderem geregelt, dass Glühwein mindestens 7 Volumenprozent Alkohol aufweisen muss, nur bestimmte Zuckerarten sowie kein zugesetztes Wasser enthalten darf.
Nur zwei Produkte mit informativer Zutatenliste
Es zeigte sich, dass die Qualitätsversprechen lediglich bei zwei Bio-Produkten („Heißer Hirsch“ von Denns und „fairtrade Glühwein“ von Tengelmann) durch eine Zutatenliste nachvollzogen werden konnten. Bei allen anderen Glühweinen tappten die Tester im Dunklen, da weder Zutatenlisten noch Nährwertangaben auf den Flaschen zu finden waren. Dies läge daran, dass – im Gegensatz zu den meisten anderen Lebensmitteln – bei Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent Zutaten und Nährwerte nicht auf der Flasche deklariert werden müssten, informiert die Verbraucherzentrale.
Den Experten zufolge sei dies „völlig unverständlich: Es widerspricht jeder Logik, dass die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung gerade hier Ausnahmen zulässt.“ Konsumenten sollten stattdessen auch bei alkoholhaltigen Mixgetränken, Likören und Spirituosen nachvollziehen können, was sich in der Flasche befindet. Dementsprechend fordere die Verbraucherzentrale den deutschen Gesetzgeber auf, sich bei der EU-Kommission für eine schnelle Korrektur der Sonderstellung von alkoholischen Getränken einzusetzen, damit Angaben zu Zutaten und Nährwerten zukünftig verpflichtend werden. (nr)
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