Heilpraktiker und Naturheilkunde Stiftungen stellen klar: Irreführende Petition "Grundrecht auf Gesundheit"
04.09.2013
Bislang unbekannte Initiatoren rufen unter Bezug auf die EU-Verordnung 1924/2006/CE aktuell zur Unterzeichnung der Petition "Grundrecht auf Gesundheit" auf. Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, alle naturheilkundlichen Arzneien seien akut bedroht.
Die Petition vermittelt den Eindruck, es drohe ein baldiges Verbot von naturheilkundlichen Arzneimitteln. Dem ist aber nicht so. Mehrere Fachgesellschaften und Institutionen, darunter die Carstens-Stiftung, die Hufelandgesellschaft und der Bund der Heilpraktiker (BDH) stellen dies nun richtig.
Die EU-Verordnung 1924/2006/CE betrifft ausschließlich Lebensmittel und keine Arzneimittel. Homöopathika, Phytotherapeutika, Präparate der anthroposophischen Medizin u.ä. werden also von dieser Verordnung nicht berührt, weil sie in Deutschland als Arzneimittel und nicht als Lebensmittel gelten. Die Verordnung ist zudem bereits 2006 in Kraft getreten. HIER finden Sie den Text der EU-Verordnung. (pm)
Bild: Cameraobscura / pixelio.de
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