Urteil gegen irreführende Werbung für E-Zigaretten
09.11.2013
Einem Gerichtsurteil zufolge ist irreführende Werbung für E-Zigaretten hierzulande verboten. Werden die elektronischen Glimmstengel als weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten beworben, so sei dies nicht zulässig.
Werbeslogans führen in die Irre
Laut einem Gerichtsurteil ist irreführende Werbung für E-Zigaretten unzulässig. Werden die elektronischen Glimmstengel als weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten vermarktet, so fehlte dazu eine Untersuchung zur Sicherheit und Langzeitfolgen. Daher urteilte der zuständige Richter am Oberlandesgericht Hamm, dass Werbeslogans, wonach E-Zigaretten sehr viel weniger schaden als Tabakzigaretten, in die Irre führen würden und daher unzulässig seien.
Erstinstanzliches Urteil bestätigt
Die beklagte Firma aus Nordrhein-Westfalen hatte ihre Produkte mit den Aussagen „mindestens 1000 Mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette“ und „enthält als einzigen Schadstoff Nikotin“ angepriesen. Dies sieht der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm als irreführend an und erließ am Freitag das Urteil, dass dies unzulässig (Az.: 4 U 91/13) sei und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Dortmund.
Weniger giftig aber nicht unbedenklich
E-Zigaretten, in denen elektronisch sogenannte Liquids verdampfen und dann inhaliert werden, sind zwar deutlich weniger giftig als herkömmliche Zigaretten, so das Ergebnis eines vorgelegten Gutachtens. Aber trotzdem verwies das Gericht auf fehlende aussagekräftige Untersuchungen zur Sicherheit und Langzeitfolgen von elektronischen Zigaretten. Die Werbeaussagen seien daher unzulässig. Und dass Nikotin der einzige Schadstoff sei, sieht das Gericht gar als falsch an, denn die Hauptbestandteile der Liquids (Propylenglycol) seien zwar harmloser als Nikotin, aber nicht unbedenklich.
Experten uneinig über Risiken
Über die gesundheitlichen Risiken der E-Zigaretten herrscht noch viel Unklarheit. Auf der einen Seite warnen Krebsforscher, dass die Risiken der seit 2006 verfügbaren akkubetriebenen Glimmstengel unzureichend erforscht seien. Andererseits meinen manche Experten, die E-Zigaretten könnten Rauchern beim Aufhören helfen. Doch die Flüssigkeitspartikel die beim Konsum einer E-Zigarette beim Verdampfen in die Raumluft abgegeben werden, könnten wie beim herkömmlichen Zigarettenrauch anderen schaden. E-Zigaretten sollten den Krebsforschern zufolge wie normale Zigaretten behandelt werden.
Rauchen wird nur simuliert
Auch die Politik ist sich nicht einig. So warnte das grüne Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen vor den elektronischen Zigaretten, bis ihnen dies von Münsteraner Richtern untersagt wurde. Die EU-Kommission plant dagegen, die rauchfreien Diodenstängel wie Nikotinpflaster und -kaugummis zu behandeln. Dann wäre ab einem bestimmten Nikotingehalt eine Zulassung als Arzneimittel nötig. Derzeit sind sie aber noch ohne Einschränkung zu erwerben. Die E-Zigarette hat mit dem herkömmlichen Glimmstengel nur äußerlich etwas gemein. Das Rauchen wird damit nur simuliert, ohne Tabak zu verbrennen. Stattdessen wird dabei eine Flüssigkeit, basierend auf einem Lösungsmittel, vernebelt. Zu dem Mittel kommen in der Regel Nikotin und Geschmacksstoffe. (ad)
Bild: Rike / pixelio.de
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