OLG Frankfurt wendet erstmals neue Berechnungsmethode an
Je länger Unfallverletzte im Krankenhaus und in der Reha sind, desto höher soll ihr Schmerzensgeld ausfallen. Das jedenfalls meint das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 31. Oktober 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 22 U 97/16). Nach eignen Angaben als erstes OLG bundesweit wandte es eine entsprechende neue Methode an und sprach einem bei einem Unfall verletzten Motorradfahrer ein Schmerzensgeld von 11.000 Euro zu.
Der Motorradfahrer war in Obertshausen im Kreis Offenbach von einem Auto gerammt worden, dessen Fahrer unachtsam wenden wollte. Er erlitt zahlreiche Verletzungen und eine dauerhafte Sensibilitätsstörung einer Hand. Nach der Operation war er über vier Monate krankgeschrieben und in der Haushaltsführung eingeschränkt.
Die Versicherung des Autofahrers zahlte die Reparatur des Motorrads sowie ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro. Weitere Zahlungen lehnte sie ab.
Bislang wird das Schmerzensgeld in solchen Fällen eher grob geschätzt, und die Gerichte orientieren sich dabei auch an Tabellen mit bislang ausgeurteilten Summen. Das Landgericht Frankfurt am Main kam so auf ein Schmerzensgeld von 10.500 Euro und sprach dem Motorradfahrer zudem Ersatz für einen „Haushaltsführungsschaden” zu.
Mit seinem Urteil vom 18. Oktober 2018 setzte das OLG das Schmerzensgeld auf 11.000 Euro und den Haushaltsführungsschaden auf 1.500 Euro fest.
Die Methode, mit der es zu diesem Ergebnis kam, ist allerdings neu. Die Frankfurter Richter gehen davon aus, dass danach gegenüber dem bisherigen Vorgehen „bei langfristigen Beeinträchtigungen deutlich höhere Schmerzensgelder ausgeworfen werden, während bei geringen Beeinträchtigungen die Schmerzensgelder deutlich vermindert werden könnten”.
Für die Berechnung wird danach zunächst das auf einen Tag umgerechnete Durchschnittseinkommen herangezogen. Auf das persönliche Einkommen komme es nicht an, „da Schmerz von allen Menschen gleich empfunden wird”, betonte das OLG. Dieser Tagessatz wird mit einem „Faktor für den Grad der Schädigungsfolgen” multipliziert, in den tagesgenau die Dauer des Krankenhausaufenthalts und gegebenenfalls einer anschließenden Reha einfließen.
Auch die bisherige Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist nach Überzeugung des OLG Frankfurt nicht mehr zeitgemäß. Sie berücksichtige nicht den verstärkten Einsatz von Küchenmaschinen und den Umstand, dass nicht mehr so viel Wert auf die „Darbietung des Essens” gelegt werde.
In die neue Methode gehen das Haushalts-Nettoeinkommen und ein je nach Haushaltsgröße statistisch erhobener Anteil an der Hausarbeit ein – bei einem Zweipersonenhaushalt pro Woche 25,9 Stunden für die Frau und 18,55 Stunden für den Mann. Als Stundensatz gilt laut OLG der Mindestlohn (2018 8,84 Euro, 2019 9,19 Euro) oder ein im Einzelfall leicht höherer Betrag. mwo
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.