Online-Arztbewertung jetzt auch für Zahnärzte möglich
27.02.2012
Immer mehr gesetzlich Versicherte nutzen das Angebot ihre Haus- und Fachärzte online im Internet zu bewerten. Als Zusatzangebot können ab sofort auch Zahnärzte benotet werden. Das teilten das Arzt-Bewertungsportal der Weißen Liste und die Portale von Barmer GEK, AOK und Techniker Krankenkasse mit.
Besondere Bewertungsfragen bei Zahnärzten
Rund 38 Millionen Patienten können seit dem Einstieg der Techniker Krankenkasse die Bewertungsportale der weißen Liste und der Krankenkassen AOK sowie Barmer GEK dazu nutzen, um den Besuch bei ihrem Haus- oder Facharzt zu bewerten. Um das Angebot zu erweitern, können nunmehr auch Zahnärzte benotet werden. Allerdings fließen hierbei weniger Bewertungsmerkmale ein, weil die Zahnmedizin nach Ansicht der Initiatoren differenzierter betrachtet werden sollte. Der Grund: Viele Menschen haben Angst vor den Behandlungen beim Zahnarzt. Der subjektive Eindruck aufgrund schwerwiegender Eingriffe in Kombination mit Ängsten und finanziellen Sorgen könnte getrübt sein.
Der Besuch beim Zahnarzt unterscheidet sich in einigen Aspekten dem eines Facharzt- oder Hausarztbesuches. Viele Menschen meiden aus Angst die Zahnarzttherapie und gehen erst dann zum Zahnmediziner, wenn die Zahn- oder Kieferschmerzen das Erträgliche überschritten haben. Andere machen sich über erhöhte Kosten Sorgen, weil Zahnersatz und einige Therapien entweder nicht erstattungsfähig sind oder eine hohe Eigenbeteiligung fällig wird. So erklärte die Referentin für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband, Dr. Ilona Köster-Steinebach, dass „das Verhältnis zum Zahnarzt von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt ist. Es spielen auch soziale und finanzielle Aspekte eine Rolle.“
Hohe Nachfrage nach Empfehlungen
Den „richtigen Zahnarzt“ zu finden, der sich verständnisvoll um seine Patienten kümmert und einen geübten Umgang mit Angstpatienten hat, diese Nachfrage scheint sehr hoch zu sein. Köster-Steinebach berichtet etwa, dass sich mehr als ein Drittel der Anfragen bei der Unabhängigen Patientenberatung im Jahre 2010 auf Informationen und Rückmeldungen von Zahnarztbehandlungen bezogen. Demnach bestehe ein hoher Bedarf an Erfahrungen anderer, auf die suchende Patienten zurückgreifen können.
Der stellvertretender Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK Dr. Rolf-Ulrich Schlenker erklärte, dass die besonderen Aspekte einer Zahnarzttherapie in den Fragebögen der Portale Widerhall fanden. "Erstmals wird die Bewertung mit einer konkreten Behandlungssituation und einem bestimmten Zahnarzt verknüpft und nicht abstrakt abgefragt", so Schlenker.
40 Fragen rund um Arzt und Praxis
Der Onlinekatalog umfasst 40 Fragen aus den Bereichen „Praxis und Personal“, „Kommunikation des Arztes“, „Behandlung“ und „Gesamteindruck“. So können Nutzer beispielsweise bewerten, wie sie die Inneneinrichtung empfanden, wie freundlich die Arzthelfer/innen waren und ob sie sich insgesamt „gut aufgehoben“ gefühlt haben. Bei den Zahnärzte spielt der Faktor Angstpatient eine besondere Rolle. So wird der Versicherte beispielsweise gefragt, ob Mitarbeiter auf den Patienten beruhigend einwirken konnten und finanzielle Aspekte diskret bearbeitet wurden. Wichtig ist auch die Frage, ob der behandelnde Zahnarzt den Patienten angemessen auf Kassenleistungen und Zusatzfinanzierungen aufklärte. Einen eigenständig verfassten Text können Bewerter allerdings wie zuvor bei den Haus- und Fachärzten auch nicht bei den Zahnarztpraxen eingeben. Bewusst wurde hierauf verzichtet. Der Bewertungsalgorithmus und der Fragenkatalog wurde von Experten der Krankenkassen, Forschern, Vertretern von Patienteninitiativen und Zahnärzten entwickelt.
Von den insgesamt 40 Fragen müssen nicht alle Fragen beantwortet werden. Damit aber die abgegebene Benotung mit in die Gesamtbewertung einfließt, sind mindestens 10 beantwortete Fragen notwendig. Haben mindestens zehn Patienten die Praxis bewertet, so wird dann eine Durchschnittsbewertung errechnet. Empfindet ein Arzt die Bewertung als ungerecht, so kann dieser dagegen „Einspruch“ erheben. Dann wird diese gelöscht. Allerdings wird Suchenden mitgeteilt, dass die Bewertung aufgrund des Arztwiderspruches vorenthalten wird.
Ärzteschaft begrüßt Erweiterung
Als im Jahre 2011 die ersten Arzt-Bewertungsportale online gingen, kritisierte die Ärzteschaft das System als unausgegoren und fürchtete sich vor unangemessenen Kritiken seitens unzufriedener Patienten.Mittlerweile finden die Bewertungsportale auch unter den Ärztevertretern immer mehr Zuspruch. So erklärte die Bundeszahnärztekammer, dass die Internet.Arztsuche die „Rolle des aufgeklärten Patienten stärkt“. Allerdings sei die „individuelle Vertrauensbeziehung“ zwischen Arzt und Patient „nach wie vor die maßgebliche und letztendlich entscheidende Beziehung“. Sogenannte „weiche Faktoren“ der Portale können einen ersten Ansatz für die Findung eines Arztes bieten. „Letztendlich sind dies aber nicht die entscheidenden Parameter“, wie Professor Dr. Dietmar Oesterreich, Vizechef der Bundeszahnärztekammer betonte.
Der Arztnavigator wird von den Krankenkassen AOK, Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, der Bertelsmann Stiftung sowie von einzelnen Bundesverbänden der Patienten- und Verbraucherorganisationen betrieben. An der Onlinebewertung können rund 38 Millionen gesetzlich Krankenversicherte der genannten Kassen mitmachen. Alle Patienten haben aber Zugriff auf die Datenbanken. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis ausführlich mit Bildern vorzustellen.
Die Adressen der Ärztebewertungsportale:
"Weiße Liste" der Bertelsmann Stiftung: www.weisse-liste.de/arzt
Barmer GEK Arztnavigator : arztnavi-barmer-gek.de
Ärzteführer der Techniker Krankenkasse: www.tk.de/aerztefuehrer
AOK-Arztnavigator: www.aok-arztnavi.de
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Bild: Claudia Heck / pixelio.de
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