Derzeit wird italienischer Reibekäse zurückgerufen. In einem Stück Parmesankäse wurde eine fünf Zentimeter lange Glasscherbe entdeckt. Der Hersteller kann nicht ausschließen, dass auch in weiteren Stücken der entsprechenden Charge Glasscherben enthalten sind. Beim Konsum sowie bei der Verarbeitung des Käses besteht daher Verletzungsgefahr.
Die Vallée Verte Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbH aus Kehl ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes den Parmesankäse „Parmigiano Reggiano“ (1,5 Kilogramm) zurück. Von dem Rückruf betroffen sind alle Produkte mit der Chargennummer 087 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 23.12.23.
Verletzungsgefahr durch Glasscherben im Käse
Der Hersteller rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend davon ab, den Käse zu konsumieren. Das gefundene Glasstück hatte eine Länge von fünf und eine Breite von 1,5 Zentimetern. Es könnten sich in anderen Käsestücken aus der Charge jedoch auch Splitter und Scherben in anderen Größen und Formen befinden.
Glasscherben und Glassplitter können abhängig von ihrer Form, Größe und Schärfe beim Verzehr Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie an den Zähnen verursachen. Auch beim Schneiden und Verarbeiten des Käsestücks besteht die Gefahr von Schnittverletzungen an den Händen. Beim Verschlucken der Glasstücke können zudem innere Verletzungen nicht ausgeschlossen werden.
Wo wurde der Käse verkauft?
Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde der Käse überwiegenden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gehandelt.
Ablauf der Rückrufaktion
Personen, die den oben genannten Käse bereits gekauft haben, können das betroffene Produkt in der jeweiligen Einkaufsstätte abgeben. Gewöhnlich wird bei Rückrufaktionen dort auch der Einkaufspreis erstattet. Im Zweifelsfall sollte hierzu der Hersteller kontaktiert werden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Parmigiano Reggiano (veröffentlicht: 04.07.2023), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.