Krankenkassen zahlen Behandlungen chronischer Kranker im Urlaub
06.06.2013
Die Behandlung chronisch Kranker müssen gesetzliche Krankenkassen im Urlaub übernehmen. Einzige Voraussetzung: eine Kostenübernahmeerklärung. Sie wird ausgestellt, wenn der Versicherte mehrfach erfolglos versucht hat, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die richtige Vorbereitung vorausgesetzt, steht dem anstehenden Sommerurlaub also nichts mehr im Weg.
Auslandskrankenversicherung: Fallstricke für chronisch Kranke
Wer an chronischen Erkrankungen leidet – beispielsweise Diabetes oder Asthma – ist unter Umständen auch im Urlaub auf professionelle Behandlung angewiesen. Um die entstehenden Kosten abzudecken müssen gesetzlich Versicherte eine private Auslandskrankenversicherung abschließen, insbesondere bei längeren Reisen außerhalb Europas. Medizinische Leistungen in Amerika, Kanada, Australien oder Asien zahlt die deutsche Krankenkasse nicht. Ein Krankenrücktransport wird auch innerhalb Europas nicht bezahlt.
Die Auslandskrankenversicherung ist unter Verbrauchern gefragt: „Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden im Jahr 2010 über 23 Millionen Verträge“, berichtet der Bund der Versicherten. Chronisch Kranke müssen allerdings das Kleingedruckte beachten, die sogenannten „Einschränkungen der Leistungspflicht“. Heißt es hier, die Versicherung gelte nur für „unvorhergesehene“, „nicht absehbare" oder „akute“ Erkrankungen ist Vorsicht angebracht. Verbraucherschützer halten nur eine Formulierung folgender Art für angemessen: „Keine Leistungspflicht besteht […] für Behandlungen, von denen aufgrund ärztlicher Diagnose bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten.“
So gelingt die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Chronisch Kranken hilft dieser Passus nicht, wenn sie bei längeren Reisen auf ärztliche Behandlung angewiesen sind. In den meisten Fällen haben sie jedoch gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme, schreibt der Bund der Versicherten. Eine Ausnahme betrifft länger als sechs Wochen andauernde Reisen außerhalb Europas. „Für sechs Wochen im Kalenderjahr übernimmt die Kasse auch außerhalb Europas die Kosten maximal bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Sie springt auch ein, wenn Menschen mit Vorerkrankungen aus schulischen oder Studiengründen einen außereuropäischen Aufenthalt planen“, heißt es bei Stiftung Warentest.
Hierfür muss die Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt allerdings die fehlende Versicherbarkeit feststellen. Dies gelingt, indem mehrere Ablehnungsschreiben der privaten Versicherungen vorgelegt werden. Nach Prüfung bestätigt die Krankenkasse im Idealfall eine Kostenübernahme. Für privat Krankenvollversicherte ist eine Kostenübernahmeerklärung bei Reisen unter einem Monat nicht nötig. Wer frühzeitig agiert, hat demnach gute Chance auf finanzielle Unterstützung bei der Behandlung chronischer Krankheiten. Der Bund der Versicherten rät auf Reisen derweil nur zum Schutz vor „Risiken, die einen wirklich schwer – ob finanziell oder gesundheitlich – treffen können.“ Die Absicherung von Kleinstrisiken per „Reisepaket“ sei hingegen unnötig. (lb)
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
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