Techniker Krankenkasse fordert schärfere Hygiene-Vorschriften
09.04.2015
Immer wieder kommt es in Deutschland zu schweren Krankenhausinfektionen. Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass auf einer Kinderintensivstation in Düsseldorf gegen bestimmte Antibiotika resistente Darmkeime entdeckt wurden. Nun fordert die Techniker Krankenkasse (TK) eine Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Hygiene-Vorschriften von Berlin und Brandenburg, um die Zahl der Infektionen wirksam reduzieren zu können.
Bundesministerium für Gesundheit schätzt 400.000 bis 600.000 Fälle pro Jahr
Schon seit Jahren wird das Thema „Krankenhaushygiene“ hitzig diskutiert. Erst Anfang der Woche war bekannt geworden, dass auf der Kinderintensivstation des "Florence Nightingale"-Krankenhauses in Düsseldorf-Kaiserswerth seit Anfang März bei 13 Frühgeborenen ein gefährlicher Darmkeim entdeckt wurde. Nur ein Beispiel unter vielen, denn wie die Techniker Krankenkasse (TK) berichtet, gehe das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von jährlich 400.000 bis 600.000 Personen aus, die an einer Krankenhausinfektionen erkranken. Bis zu 15.000 Menschen würden sogar daran sterben, so die Information der Kasse weiter, allerdings handele es sich dabei lediglich um geschätzte Werte. Dementsprechend gäbe es laut der TK keine genauen Informationen über die tatsächliche Zahl der Infektionen.
Regionale Unterschiede beim Umgang mit Patienten nicht nachvollziehbar
Um die Anzahl der Infektionen wirksam reduzieren zu können, müsste es daher laut der TK bei den Hygieneverordnungen von Berlin und Brandenburg eine Verschärfung geben. „Berlin muss bei der Klinikhygiene mehr tun“, sagte die Berliner TK-Chefin Susanne Hertzer gegenüber dem „Tagesspiegel“. Denn es sei „nicht nachvollziehbar“, dass in der gemeinsamen Gesundheitsregion mit Brandenburg unterschiedliche Maßstäbe beim Schutz der Patienten angelegt würden, so Hertzer weiter. Denn wie die TK informiert, müssten Risikopatienten in Brandenburg „in Krankenhäusern, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Arztpraxen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden.“ In Berlin hingegen würden diese Schutzmaßnahmen nur in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen umgesetzt, zudem sei in beiden Verordnungen der Bereich der Pflegeheime vollständig ausgeschlossen.
Keime stoppen nicht an der Kliniktür
Doch „Keime machen nicht an Kliniktüren Halt“, so Hertzer weiter. Daher müssten zur wirksamen Eindämmung der Infektionszahl sämtliche Einrichtungen im Gesundheitswesen einbezogen werden, um einen besseren Nachvollzug der Verbreitungswege zu ermöglichen. Denn das Auftreten von Krankheitserregern mit Resistenzen und Multiresistenzen müsse zwar gemeldet werden, in der Hauptstadt würden die Bezirke die Daten jedoch anonymisiert an das Landesamt für Gesundheit und Soziales weiterleiten. Dementsprechend könnten die Patienten keinen Überblick erhalten, welche Kliniken konkret betroffen sind. Hier könnten möglicherweise unangemeldete Kontrollen der Gesundheitsämter in Kliniken Abhilfe schaffen, so Klaus-Dieter Zastrow vom Berufsverband Deutscher Hygieniker gegenüber der Zeitung.
TK will mehr Teilnehmer für "Aktion Saubere Hände" gewinnen
Laut der TK sollten sich zudem mehr Kliniken der Region an der "Aktion Saubere Hände" beteiligen, bei welcher sich die teilnehmenden Häuser zur Einhaltung gewisser Mindeststandards verpflichten würden. „Die hygienische Händedesinfektion ist ein effektives Mittel, um Infektionen in den Kliniken zu verhindern“, so die Kasse. Die Aktion sei bereits 2008 mit Unterstützung des BMG als nationale Kampagne gestartet worden, bislang würde jedoch nur jede zweite Klinik an dem Programm teilnehmen.
Bund erlässt schon 2011 neue Infektionsschutzverordnungen
2011 hatte die Bundesregierung von den Ländern neue Infektionsschutzverordnungen verlangt, ein Jahr später erließ Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) in der Folge eine strengere Verordnung. Diese ging mit personellen Veränderungen in den Kliniken einher, denn mussten diese zuvor erst ab 450 Betten einen Hygieniker einstellen, galt nun eine Grenze von 400 Betten. Es sei ihnen bewusst, dass die Bemühungen fortgeführt müssten, so eine Sprecherin des Senators gegenüber dem „Tagesspiegel“. Doch die rechtliche Grundlage in den Ländern sehe derzeit nur Hygieneverordnungen für den medizinischen Bereich vor, nicht aber für Pflegeheime. Dies beträfe auch die Vorgaben des Bundes zur Hygiene in Kliniken und ambulanten OP-Zentren, ergänzt eine Sprecherin der Brandenburger Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke).
>Bildnachweis: Jörg Brinckheger / pixelio.de
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