Krankenkassen planen Reform der Psychotherapie
12.12.2013
Die Psychotherapie ist in Zeiten zunehmender psychischer Probleme verstärkt gefragt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat nun einen Vorschlag zur Umstrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland präsentiert, mit dem bisheriger Schwachstellen bei der Behandlung bedürftiger Patienten behoben werden sollen.
Zwar verfüge „Deutschland über ein beispiellos dicht ausgebautes, differenziertes und qualitativ hochwertiges System zur psychotherapeutischen Versorgung“, doch ist die Versorgung bislang „nicht überall so, wie es wünschenswert wäre“, berichtet der GKV-Spitzenverband in seiner aktuellen Pressemitteilung. Beispielsweise seien in manchen Regionen deutlich mehr Psychotherapeuten tätig, als tatsächlich benötigt werden, während gleichzeitig in anderen Regionen Psychotherapeuten fehlen. Hinzu komme, dass die Wahl der Therapierichtung oftmals von Zufällen, wie zum Beispiel dem freien Therapieplatz, bestimmt werde, statt durch eine fachlich begründete Auswahl. Um die Schwachstellen zu beheben, hat der GKV-Spitzenverband ein Reformpapier mit konkreten Lösungsvorschlägen beschlossen.
Kurzzeittherapien sollen gefördert werden
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg, betonte, dass „weniger Bürokratie, orientierende Sprechstunden für die Patienten und ein Ende der Genehmigungspflicht für die Kurzzeittherapie die Versorgung besser machen und die Wartezeiten verkürzen“ sollen. Beispielsweise ist laut GKV-Spitzenverband die Bindung an sehr eng gefasste Antrags- und Bewilligungsschritte charakteristisch für die bisherige Struktur des Angebots an ambulanter Psychotherapie. Unterschiedliche Kontingente an Behandlungsstunden würden beantragt und – gegebenenfalls nach Prüfung durch einen Gutachter – von den Krankenkassen bewilligt. Hier plädiert der GKV-Spitzenverband dafür, künftig auf das Antrags- und Bewilligungsverfahren in diesem Segment zu verzichten, um Anreize zur Erbringung von sogenannten Kurzzeittherapien (auf 22 Therapiestunden angelegte Behandlung) zu schaffen. Diese könnten die Versicherten anschließend über ihre Krankenversichertenkarte wie andere Leistungen auch in Anspruch nehmen, berichtet der Verband. Für die Therapeuten wäre die vorgesehene Befreiung von der Berichtspflicht bei der Kurzzeittherapie eine deutlich Entlastung.
Orientierende Sprechstunde vor Beginn der Behandlung
Die Förderung der Kurzzeittherapie soll laut Aussage des GKV-Spitzenverbandes jedoch keinesfalls zu Lasten der Langzeittherapie gehen. Diese stehe den Patienten bei Bedarf weiterhin in vollem Umfang zu Verfügung. Jederzeit könne aus der Probatorik (Erstbehandlungssitzung) direkt in die individuelle Langzeittherapie, beispielsweise eine Psychoanalyse, übergeleitet werden und diese dann – nach Gutachterbefürwortung – im bisher möglichen Stundenumfang von bis zu 300 Therapiestunden erfolgen. Änderungen der Regeln und bisherigen Praxis für die Genehmigung und Durchführung von Langzeittherapien seien nicht geplant, so die Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes. Um die heute vielfach eher zufällige Auswahl einer Therapierichtung zu beheben, soll laut Forderung des GKV-Spitzenverbandes künftig im Vorfeld der Behandlung eine orientierende Sprechstunde stattfinden. So könne geprüft werden, ob eine Verhaltenstherapie, eine tiefenpsychologische Behandlung, eine Psychoanalyse oder etwas ganz anderes der richtige Weg ist. Im Rahmen der Sprechstunde sollen die Patienten in erster Linie über die verschiedenen Therapieformen informiert werden. Sie dienen jedoch auch den Therapeuten zur Einschätzung, „ob eher eine stationäre oder medikamentöse Behandlung indiziert ist oder ob eventuell eine Selbsthilfegruppe besser geeignet wäre“, berichtet der GKV-Spitzenverband.
Um die Erfolgsaussichten der Psychotherapie zu verbessern, sieht der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Einführung einer sogenannten Reflektionsphase vor. Diese nach der zwölften Therapiestunde eingeschobene sechswöchige Pause, eröffne den Patienten „die Möglichkeit einer Überprüfung der Sinnhaftigkeit des Lösungsweges psychotherapeutischer Behandlung“, so die Position des Verbandes. Sinnvoll sei eine derartige Reflexion der bisherigen Therapie, da laut Beschreibung vieler Psychotherapeuten die „Psychotherapie ganz wesentlich als Auseinandersetzung des Patienten mit sich und seiner Situation zwischen den Sitzungen“ stattfinde. Zudem habe die Auswertung von Daten der Krankenkassen gezeigt, dass oftmals nach einer initialen Phase mit hoher Sitzungsfrequenz die Häufigkeit des Aufsuchens eines Psychotherapeuten nachlasse beziehungsweise die Therapie gegebenenfalls bereits erfolgreich abgeschlossen werden kann. „Die sechswöchige Wartezeit zwischen den beiden Therapiephasen ist eine kurze Zeit des Innehaltens und der Reflexion des Therapeuten wie auch des Patienten darüber, ob der eingeschlagene Weg wirklich der richtige ist“, erläuterte Johann-Magnus v. Stackelberg.
Ausbau der ambulanten Gruppenpsychotherapie
Der GKV-Spitzenverband geht in seinen Reformvorschlägen auch auf die Gruppenpsychotherapie ein und fordert hier einen Ausbau der ambulanten Strukturen. Bislang würden nur zwei bis drei Prozent aller ambulanten Therapien als Gruppentherapien durchgeführt, während im stationären Kontext die Gruppen der Standard seien. Der GKV-Spitzenverband will das Angebot an Gruppenpsychotherapie im ambulanten Bereich deutlich verbessern, um „gruppentypische Wirkfaktoren“ im Sinne der Therapie zu nutzen und gleichzeitig in kürzerer Zeit mehr Versicherten helfen zu können. (fp)
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