Pflegereform: Regierung weist Bericht über Kassen-Teilfinanzierung zurück
09.07.2014
Ein Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ hat nahegelegt, dass die Bundesregierung die Krankenkassen zur Teilfinanzierung der anstehenden Pflegereform heranziehen will. Das Bundesgesundheitsministerium hat dies nun zurückgewiesen und erklärt, dass es derzeit keine solchen Überlegungen gebe.
Pflegereform könnte deutlich teurer werden
Von der schwarz-roten Bundesregierung wurde ein Bericht zurückgewiesen, nachdem sie die Krankenkassen zur Teilfinanzierung der Pflegereform heranziehen will. Laut einer dpa-Meldung erklärte eine Sprecherin: „Derzeit gibt es im Bundesgesundheitsministerium keine Überlegungen in diese Richtung.“ Die geplante Pflegereform könnte deutlich teurer werden als bislang vorgesehen, hatte die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) am Dienstag geschrieben. Daher werde überlegt, die derzeit finanziell gut ausgestatteten Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen. Es werde erwogen, den Kassen die medizinische Betreuung von Pflegefällen in Rechnung zu stellen, die Behandlungspflege.
Geplanter Pflegevorsorgefonds bringt kaum Entlastung
Einer neuen Studie zufolge bringt der ab 2015 geplante Pflegevorsorgefonds zur späteren Stabilisierung der Beiträge unterdessen kaum eine Entlastung. Modellrechnungen des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen und des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen zeigten dies, wie das „Handelsblatt“ ebenfalls am Dienstag berichtete. Die Reform werde derzeit im Bundestag beraten. Außer dem Fonds ist auch eine Anhebung der Leistungen geplant und mehr Betreuung ab 2015 sowie eine Aufnahme von mehr Bedürftigen in die Versicherung ab 2017.
Regelmäßige Erhöhung der Pflegeleistungen gefordert
Eine regelmäßige Erhöhung der Pflegeleistungen sowie weitere „schnelle Hilfen“ zur Unterstützung der rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland hatte auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) vor wenigen Monaten gefordert. Die Vorsitzende des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, hatte damals die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine verbindliche Regelung im Gesetz zu verankern, um die Leistungen der Pflege dauerhaft vor einer Entwertung zu schützen. (ad)
Bild: Gerd Altmann, Pixelio.de
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