Keine Entlastung der Versicherten aufgrund steigender Zusatzbeiträge
16.10.2014
Die beschlossene Beitragssenkung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 15,5 auf 14,6 Prozent wird sich voraussichtlich nicht in einer Entlastung der Versicherten niederschlagen, da parallel der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,9 Prozentpunkten steigt, so die Mitteilung der Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf vorliegende Zahlen aus dem Umfeld des GKV-Schätzerkreises.
In Bezug auf die Kostenentwicklung prognostiziert der aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes bestehende Schätzerkreis für das Jahr 2015 einen Anstieg der Ausgaben je Versichertem um 4,1 Prozent.
Dem Schätzerkreis kommt nach dem fünften Sozialgesetzbuch die Aufgabe zu, „auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten“, berichtet das Bundesversicherungsamt auf seiner Internetseite. Auf dieser Grundlage werde eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr getroffen und nach Auswertung der Ergebnisse erfolge die Festsetzung des durchschnittliche Zusatzbeitrages durch das Bundesministerium für Gesundheit jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres. (fp)
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
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