Wasser auf Bier, das rat ich dir! Karneval ohne fiesen Kater
Während der Karnevalszeit gibt es für die Jecken oft ein böses Erwachen: Wer zu intensiv gefeiert hat, leidet am nächsten Tag meist an einem fiesen Kater. Experten haben ein paar Tipps parat, wie man einen schlimmen Absturz vermeiden kann.
Manche trinken mehr als sie vertragen
Fasching, Fastnacht, Karneval: Zur fünften Jahreszeit sind so einige Gesetze außer Kraft gesetzt. Doch mehr Alkohol verträgt deshalb auch keiner der Feiernden. Gerade an den närrischen Tagen trinken viele Karnevalisten mehr, als sie vertragen können. Die Folgen: Schon während des Feierns bleibt der Spaß auf der Strecke und der nächste Tag beginnt mit Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit und Erbrechen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat in einer Pressemitteilung einige Tipps parat, wie man die Feierei einigermaßen unbeschadet übersteht.
Pro Glas Bier ein Glas Wasser
Narren sollten Alkohol nicht als Durstlöscher trinken und immer wieder alkoholfreie Getränke zu sich nehmen. Auch von anderen Gesundheitsexperten wird als ein wichtiger Tipp gegen den Faschingskater der Richtwert: Pro Glas Bier ein Glas Wasser, angegeben. Wie die BZgA weiter hervorhebt, muss man auch nicht jede Runde mittrinken, sondern sollte immer mal wieder aussetzen. Des Weiteren empfehlen die Fachleute allen Jecken, Trinkspiele oder Flatrate-Partys zu meiden. Gut sei es, sich an Freunden oder Bekannten zu orientieren, die wenig oder gar keinen Alkohol trinken.
Erwachsene sollten gutes Vorbild sein
Nicht zuletzt weist die BZgA darauf hin, dass Erwachsene auch in der närrischen Zeit Jugendlichen ein Vorbild und daher nur zurückhaltend Alkohol trinken sollten. Das Zellgift Alkohol wirkt bei jungen Menschen schneller und schädlicher als bei Erwachsenen, weil sich der jugendliche Körper noch in der Entwicklung befindet. Zwar gilt in Deutschland ein striktes Abgabeverbot von Alkohol an unter 16-Jährige. So dürfen Spirituosen wie Wodka, Korn oder Rum und spirituosenhaltige Mixgetränke nur an Volljährige abgegeben werden. Doch viele Jugendliche kommen über Eltern leicht an Alkohol, kritisieren Experten immer wieder. Die BZgA wies in ihrer Pressemitteilung auf die Einhaltung der geltenden Gesetze zum Jugendschutz hin (ad)
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