Verdacht auf zu viel Glutamat nach Kita-Essen konnte von Gesundheitsbehörden nicht bestätigt werden
26.01.2011
Nachdem gestern neun Kleinkinder kurz nach dem Essen in einer Hamburger Kita Rötungen und teilweise Schwellungen im Gesicht aufwiesen, hat das Institut für Hygiene und Umwelt Proben des Essens untersucht. Danach hat sich der erste Verdacht des Notarztes, der eine Überreaktion auf zu viel Glutamat im Essen vermutete, nicht bestätigt. Der Gehalt an Glutamat lang deutlich unter dem zugelassenen Höchstwert. Weitere Untersuchungen sollen nun Gewissheit bringen.
In der Essenprobe aus der Kita (Käsespätzle mit Bio-Tomatensoße) wurde ein Glutamat-Gehalt von 1,5 g/kg festgestellt. Diese relativ niedrige Konzentration kann bereits durch die natürlicherweise in Käse und Tomaten vorkommende Glutaminsäure erreicht werden. Glutamat kann auch als Geschmacksverstärker verwendet werden, wobei nicht mehr als 10 Gramm Glutaminsäure pro Kilogramm Lebensmittel zugesetzt werden dürfen. Anders ist es bei Bioprodukten. Hier darf Glutamat in natürlichen Konzentrationen vorkommen, aber nicht als Geschmacksverstärker zugesetzt werden. Empfindliche Personen können auf hohe Glutamat-Konzentrationen mit geröteter Haut, Juckreiz im Hals, Hitzeempfindung, Kopfschmerzen und Übelkeit reagieren ("China-Restaurant-Syndrom"). Um einen anderen Zusammenhang zwischen den Symptomen der Kinder und dem Essen zu überprüfen, werden weitere Untersuchungen durchgeführt. (pm)
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