Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. “Es ist aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.” Diese scheinen derzeit mit Anfragen völlig überlastet zu sein.
Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegt den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.
Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.
Zahlreiche Medien hatten berichtet, dass das Kindergeld ab 2016 eingestellt wird, wenn die SteuerID´s der Kinder nicht vorliegen. Diese Meldungen verbreiteten sich auch schnell über die sozialen Medien. Nur selten wurde wie hier sachlich berichtet. (sb)
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