Krankenkasse KKH-Allianz erstattet Versicherten die Praxisgebühr
11.10.2012
Die Krankenkasse KKH-Allianz hat angekündigt, als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland den Versicherten die Praxisgebühr zu erstatten. Wie der Kassenvorstand mitteilte, sollen ab dem kommenden Jahr Patienten unter bestimmten Voraussetzungen einen Rückzahlung von bis zu 40 Euro im Jahr erhalten. Allerdings müssten die Kassenmitglieder Unternehmungen zum „gesundheitsbewussten Verhalten“ nachweisen.
Als erste Kasse hat die KKH-Allianz heute in Hannover angekündigt, die Praxisgebühr für die Versicherten indirekt abzuschaffen. „Die Praxisgebühr belastet einseitig kranke Versicherte und hat keinerlei Steuerungswirkung. Das ist nicht gerecht“, sagt Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Wir wollen unsere Versicherten nicht warten lassen, bis auch der Gesetzgeber zu dieser Einsicht kommt und die Gebühr endlich abschafft.“
Nach Ansicht der Kasse habe die Praxisgebühr seinen eigentlichen Zweck nicht erfüllt. Die quartalsweise fälligen Gebühren wurden im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2004 durch die damalige Bundesregierung eingeführt. Ursprünglich ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Praxisgebühren dazu beitragen, „unnötige Arztbesuche zu minimieren“. Nachfolgende Untersuchungen ermittelten jedoch, dass die Zahl der Arztkontakte nicht gesenkt werden konnte. Seitdem müssen Patienten beim ärztlichen Erstbesuch 10 Euro je Quartal zahlen. Nur Versicherte unter 18 Jahre sind hiervon ausgeschlossen. Für die Kassen bedeuten die Gebühren mittlerweile eine zusätzliche Einnahmequelle in Milliardenhöhe.
Ab dem Jahreswechsel können Versicherte eine Bonuszahlung von jährlich 40 Euro erhalten. Allerdings ist die Ausgleichszahlung mit jeweils vier Maßnahmen zum gesundheitsfördernden Verhalten verknüpft. Dazu sollen laut der Kassenmitteilung beispielsweise „Vorsorgeuntersuchungen oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein“ gehören.
Zudem müssen Versicherte die Quittungen über die Ableistung der Praxisgebühr beim Haus-, Fach-, Psychotherapeuten oder Zahnarzt bei der KKH-Allianz eingereicht werden. „Bedingung ist, dass Sie ihre Quittung über die Zahlung der Gebühr bei uns einreichen“, so ein Sprecher. Profitieren sollen hiervon nicht nur Bestandskunden, sondern auch Neumitglieder. Die Erstattung gilt ferner nicht nur für Beitragszahlende Mitglieder, sondern auch für mitversicherte Familienmitglieder ab dem 18. Lebensjahr.
Innerhalb der schwarz-gelben Bundesregierung ist die Praxisgebühr umstritten. Weil die FDP zugunsten der Privatkassen eine Schwächung der Krankenkassen anvisiert, forderte zuletzt der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die gänzliche Abschaffung der Quartalsgebühren. Die Union hingegen ist für die Beibehaltung der Praxisgebühren, um künftig das Gesundheitssystem „finanziell abgesichert zu halten“.
Im Juli diesen diesen Jahres kündigte die Hanseatische Krankenkasse (HEK) an, rückwirkend alle Praxisgebühren für Zahnarztbesuche ihren Versicherten zu erstatten. Allerdings müssen sie die Gebührenquittungen und eine Kopie des Zahnarzt-Bonusheftes vorlegen. Eine Erstattung der Fach- oder Hausarztgebühren ist indes bei der HEK nicht vorgesehen.
Nach eigenen Angaben ist die KKH-Allianz als Einzelkasse mit rund 1,8 Millionen Mitgliedern mit die größte Krankenkasse Deutschlands. Nach Schätzungen von Experten verzeichnen die Kassen durch die Praxisgebühren jährlich rund zwei Milliarden Euro. Einnahmen, auf die die Krankenkassen nur ungern verzichten wollen. (sb)
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