Chinese verklagt Klinik wegen Elektroschocktherapie seiner Homosexualität
31.07.2014
Homosexualität ist in vielen Ländern weltweit bis heute ein Tabuthema. Die Betroffenen sehen sich mit massiven Vorurteilen und zum Teil auch Bedrohungen konfrontiert. Vielfach wird die Homosexualität zudem als eine Art Krankheit betrachtet, die mit verschiedensten Methoden geheilt werden soll. In China hat nun ein 30-Jähriger Patient nach einer Behandlung mittels Elektroschocks und Hypnose, die ihn zum Hetero machen sollte, Klage gegen das behandelnde Krankenhaus eingereicht. Auch die chinesische Suchmaschine Baidu verklagte der Patient, da diese die Klinik im Internet beworben habe.
Die Fall des Mannes hat das Pekinger LGBT Center, welches für die Rechte von Homo-, Bi- und Transsexuellen eintritt, am Donnerstag öffentlich gemacht. Der 30-jährige Yang Teng soll sich auf Druck seiner Eltern für die sogenannten Reparativtherapie an einer psychiatrischen Klinik entschieden haben. Die Eltern hätten sich gewünscht, dass er heiratet und ihnen Enkelkinder beschert, erläuterte der Kläger. Bis heute wird in einigen chinesischen Kliniken die Therapie Homosexueller mittels Hypnose und Elektroschocks angeboten, obwohl diese von sämtlichen internationalen Experten aufs Schärfste abgelehnt wird. Nun hofft der Direktor des LGBT Centers, Xin Ying, dass mit der Klage, die vor dem Kreisgericht von Haidan behandelt werden soll, letztlich auch ein Verbot dieser umstrittenen Methode erreicht werden kann. Immerhin hatte sich China bereits im Jahr 2001 dazu durchgerungen, Homosexualität nicht länger als psychische Störung zu bewerten.
Elektroschocktherapie verursachte körperliche und psychische Schäden
Der Anwalt des Klägers, Li Duilong, erklärte gegenüber der Presse, dass sein Mandant die Klinik Xinyu Piaoxiang in Chongqing wegen der Verletzung seiner persönlichen und gesundheitlichen Rechte verklagt habe. Vor der Behandlung sei ihm der Eindruck vermittelt worden, dass durch die Elektroschocktherapie keinerlei Beeinträchtigungen zu befürchten seien und diese kaum Schmerzen verursache. Der Kläger habe jedoch körperliche und psychische Schäden erlitten, betonte sein Anwalt. Daher fordere er eine Entschädigung in Höhe von mehr als 14.000 Yuan für die Behandlungskosten, den Flug nach Chongqing und Verdienstausfall. Darüber hinaus verlangt der 30-Jährige eine Entschuldigung auf der Webseite der Klinik und der Suchmaschine Baidu. Ob die Klage des Betroffenen dazu führen wird, dass die umstrittene Methode in China künftig keine Anwendung mehr findet, bleibt zunächst jedoch offen. (fp)
Bild: Th. Reinhardt / pixelio.de
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