Urteil: Hohes Schmerzensgeld für Kleinwüchsige
31.05.2014
Ein Krankenhaus in Niedersachsen ist vom Oberlandesgericht Oldenburg zur Zahlung von 40.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. In der Klinik wurde bei der heute 17-Jährigen ihre Kleinwüchsigkeit nicht erkannt. "Mit der richtigen Behandlung hätte sie zwölf Zentimeter größer werden können", so das Gericht.
Patientin könnte heute zwölf Zentimeter größer sein
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat ein Krankenhaus in Niedersachsen zur Zahlung von 40.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Urteil war laut einer dpa-Meldung am Freitag bekannt gegeben worden. Die Kleinwüchsigkeit einer damals achtjährigen Patientin aus Syrien war in der Klinik nicht erkannt worden. Das Wachstum der heute 17-Jährigen endete bei 1,44 Metern. Wenn der Klinikarzt richtig diagnostiziert hätte, hätte die Patientin mit einer Behandlung 1,56 Meter groß werden können. Das Gericht teilte nicht mit, in welcher Stadt das Krankenhaus liegt.
Gericht sieht Behandlungsfehler
Die Syrerin lebte damals mit ihrer Familie als Asylbewerberin in Deutschland. Sie war von ihrem Kinderarzt an die Klinik im Landgerichtsbezirk Osnabrück überwiesen worden. Vor Gericht hatte die Klinik angegeben, dass das Mädchen nicht in größerem Umfang untersucht habe werden können, da dies mit dem Versicherungsschein nach dem Asylbewerbergesetz nicht abrechnungsfähig gewesen wäre. Allerdings hätte die Klinik schon aus den erhobenen Befunden die richtige Diagnose ableiten können, befand das Gericht. Und somit liege ein Behandlungsfehler vor.
Arzt hat den Vater nicht über mögliche Therapien aufgeklärt
Außerdem habe der Krankenhausarzt den Vater des Mädchens nicht über mögliche Therapien aufgeklärt. Dem Gericht zufolge hätte der Arzt ihm zumindest sagen müssen, dass er das Mädchen aus Kostengründen nicht weiter behandeln könne. Die Familie hätte so die Chance bekommen, die Behandlungskosten zum Teil privat zu finanzieren. Da Kleinwüchsigkeit durch eine Vielzahl von angeborenen oder erworbenen Wachstumsstörungen hervorgerufen werden kann, richten sich Therapien nach der zugrundeliegenden Ursache. So kann beispielsweise eine Umstellung der Ernährung eine mangelnde Versorgung mit Nährstoffen oder Vitaminen ausgleichen. Manche Patienten werden mit Wachstumshormonen behandelt. (ad)
Bild: Gerhard Frassa / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.