Universitätskliniken mit hohen Verlusten bei schwerkranken Patienten
02.04.2013
Universitätskliniken mit hohen Verlusten bei der Behandlung komplizierter Erkrankungen. Angesichts der Fortführung der bisherigen Fallpauschalen bei der Abrechnung der medizinischen Leistungen in den Universitätskliniken und einer Rücknahme der angedachten Änderungen durch die Bundesregierung, hat der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) auf die negativen Folgen des Vergütungssystems hingewiesen.
Unter Kostenaspekten wären tote Patienten in dem aktuellen Abrechnungssystem für die Kliniken offenbar besser als schwerkranke. Um die eigene Wirtschaftlichkeit nicht zu gefährden, müssten die Universitätskliniken den Ausführungen des Verbandes zufolge theoretisch bei besonders komplizierten Fällen die Aufnahme der Patienten ablehnen. Denn das System der Fallpauschalen, bei dem je Patient mit einer bestimmten Erkrankung ein Festbetrag an die Kliniken gezahlt wird, rechne sich nur bei besonders schnellen oder normalem Krankheitsverlauf. Entwickeln die Patienten jedoch Komplikationen, entstehen leicht tatsächliche Behandlungskosten, die weit oberhalb des Festbetrags liegen.
Kliniken müssten komplizierte Fälle ablehnen
Radikal formuliert, schafft das bisherige System der Fallpauschale Anreize, die Patienten nach dem Überschreiten der normalen Behandlungsdauer loszuwerden oder komplizierte Fälle von vornherein abzulehnen. Heilungsversuche, die über das Normalmaß hinausgehen, müssten die Kliniken ansonsten aus der eigenen Tasche bezahlen. Hier Fallen laut Angaben des Verbandes der Universitätsklinika heute bereits jährliche Kosten von rund 175 Millionen Euro bei den Universitätskliniken an. „Obwohl die Schere zwischen steigenden Kosten und sinkenden Erlösen ein grundsätzliches Problem der Krankenhausfinanzierung ist, wird das nun versprochene Geld nach zwei Jahren wieder abgezogen“, empörte sich der Verband der Universitätsklinika Anfang letzter Woche.
20 Jahre gescheiterte Krankenhauspolitik
Seit langem wurde über eine dringend erforderliche Anpassung des Fallpauschalensystems diskutiert. Hier sollte nach Ansicht vieler Klinikexperten, dass System der diagnosebezogenen Fallgruppen greifen (Diagnosis Related Groups; DRG). Doch mit den aktuellen „Konzept wird die Beerdigung des deutschen DRG-Systems durch die Regierungskoalition eingeläutet“, bemängelte der Generalsekretär des VUD, Rüdiger Strehl. „Damit endet auch der letzte Lichtblick in 20 Jahren gescheiterter Krankenhauspolitik“, so das Fazit von Strehl. (fp)
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