Kneipen und Bars ignorieren Nichtraucherschutz: in vier von fünf Gaststätten wird weiterhin geraucht
04.05.2011
Das Rauchverbot in der Gastronomie wird bei einem Großteil der Kneipen und Bars nicht eingehalten. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg.
In rund 80 Prozent der getränkegeprägten Gaststätten werde nach wie vor geraucht, berichtet das Deutsche Krebsforschungszentrum. Im Rahmen einer umfassenden Studie hatten Dr. Martina Pötschke-Langer und Ute Mons gemeinsam mit dem DKFZ die Einhaltung der Nichtraucherschutzgesetze in knapp 3.000 Gaststätten in den Landehauptstädten Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart, Wiesbaden; Berlin und München untersucht. Das Ergebnis: Vier von fünf Kneipen sind auch heute noch verraucht. Von einer Wahlfreiheit für Nichtraucher könne bei den Getränkegaststätten „keine Rede sein“, teilte das DKFZ mit.
80 Prozent der Kneipen sind weiterhin gequalmt
Im Rahmen der bundesweit größten Evaluationsstudie seit Einführung der Landesgesetze zum Nichtraucherschutz, hat das DKFZ sämtliche Gaststätten im Innenstadtbereich der Landehauptstädten Düsseldorf, Hannover, Kiel, Mainz, Magdeburg, Schwerin, Stuttgart und Wiesbaden untersucht. Darüber hinaus wurden in Berlin und München zwei Stadtbezirke mit besonders hoher Kneipendichte berücksichtigt. Insgesamt liegen die Daten von 2.939 gastronomische Betriebe vor, berichtet das DKFZ. Das wichtigste Ergebnis der Studie: In 80 Prozent der Kneipen und Bars wird nach wie vor geraucht. „Wer abends ein Bier trinken möchte, muss vielerorts lange suchen, wenn er nicht zum Passivrauchen gezwungen werden will“, so die Pressemitteilung des DKFZ. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen mit denen Gaststätten in den einzelnen Bundesländer ein generelles Rauchverbot umgehen können, seien derart komplex, dass gravierende Vollzugsprobleme auftreten, erklärten die Forscher. So seien die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz „weder praktikabel noch effektiv“, kritisierten die Krebsforscher.
Erhebliche Defizite bei den Nichtraucherschutzgesetzen
Die Studie zur Einhaltung der Nichtraucherschutzgesetze in den Gaststätten, habe nicht nur verdeutlicht, dass generell erhebliche Defizite bei der Umsetzung bestehen, sondern es seien auch deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Landeshauptstädten aufgetreten, berichtet das Deutsche Krebsforschungszentrum. So bilde Düsseldorf in Sachen Nichtraucherschutz mit den meisten Raucherkneipen und den meisten Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Raucherkneipen „das Schlusslicht“ unter untersuchten Landeshauptstätten. Die Gaststätten in München, wo seit August 2010 ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie gilt, seien indes am ehesten als Nichtraucher freundlich zu bewerten. Doch auch hier werde in 17 Prozent der Getränkegaststätten bis heute geraucht. Diese machen von der einzigen verbliebenen Ausnahmeregelung Gebrauch, derzufolge das Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften weiterhin erlaubt ist.
Nichtraucherschutz: Vollzugsprobleme durch Ausnahmeregelungen
Das Deutsche Krebsforschungszentrum berichtet außerdem von gravierenden Vollzugsprobleme bei den Nichtraucherschutzgesetzen, da die bestehenden Ausnahmeregelungen zu komplex seien und immer wieder Schlupflöcher bieten. So seien 8 Prozent der untersuchten Gaststätten faktisch Rauchergaststätten gewesen, was einen klaren Verstoß gegen die geltenden Landesgesetze darstelle, erklärte das DKFZ. Auch hätten 13 Prozent der Raucherkneipen über mehrere Räume verfügt, obwohl laut Gesetzgebung ausschließlich Einraumkneipen eine Ausnahmeregelung beantragen können. Darüber hinaus sei die Situation im Hinblick auf den Jugendschutz als Skandal zu bewerten, da bei 62 Prozent der Rauchergaststätten im Eingangsbereich der Hinweis „Zutritt erst ab 18 Jahren“ fehlte, erklärte das DKFZ. Insgesamt seien die Ausnahmeregelungen zum Nichtraucherschutz in den meisten Bundesländern als gescheitert anzusehen, so das Fazit des Deutschen Krebsforschungszentrums. Die Krebsforscher fordern daher einfache, umfassende und bundesweit einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie.
DKFZ warnt vor hohen Schadstoffbelastungen durch Tabakrauch
Angesicht der alarmierenden Studienergebnisse warnt das Deutsche Krebsforschungszentrum erneut vor der „außerordentlich hohen Schadstoffbelastungen durch Tabakrauch in Rauchergaststätten und Raucherräumen“. Eine ebenfalls bundesweit durchgeführten Studie aus dem Jahr 2009, bei der die lungengängigen Partikel in der Raumluft von Gastronomiebetrieben mit und ohne Nichtraucherschutz analysiert wurden, ergab eine fünf- bis elffach höhere Schadstoffbelastung in den Rauchergaststätten. Für die Forscher des DKFZ ein alarmierendes Ergebnis, da die gemessenen Schadstoffbelastungen auch bei Nichtrauchern zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Außerdem sei besonders kritisch, dass in den Gaststätten mit Raucherräumen, die Schadstoffbelastung sich nicht auf den Raucherbereich beschränkt, sondern auch in den Nichtraucherbereichen deutlich erhöht ist, da der Rauch über die Luft in diese Bereiche gelangt. (fp)
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Autoren- und Quelleninformationen
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