Können Lebensmittel Urin- Alkoholtests verfälschen? Wissenschaftler sind dieser Frage in einer Studie nachgegangen und kamen zu dem Ergebnis, dass Fruchtsäfte oder Sauerkraut nur unwesentlich den EtG-Wert ansteigen lässt.
Ertappte Alkoholsünder im Straßenverkehr müssen sich unter Umständen immer wieder Urintests unterziehen, um nachzuweisen, dass sie kein Alkohol trinken. Immer wieder wird allerdings das Argument vorgebracht, Lebensmittel könnten das Ergebnis verfälschen. Doch eine Studie hat nun heraus gefunden, dass der Einfluss von bestimmten Lebensmitteln auf die Blutwerte viel geringer ist, als bislang angenommen.
Am Montag stellte die Universität Bonn eine neue Untersuchung vor, aus der hervor geht, dass der Einfluss von Lebensmitteln wie beispielsweise Sauerkraut nur einen sehr geringen Einfluss auf das Blutbild haben. Immer wieder behaupten die getesteten, sie haben nur etwas „falsches gegessen“ und deshalb wären die Werte verfälscht. Doch dieses Argument kann zukünftig kaum mehr gelten. Die Forscher sind der Frage nachgegangen, ob der aktuelle Grenzwert für das Alkohol-Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) im Urin nach dem Verzehr von bestimmten Lebensmitteln mit einem geringen Alkoholwert überschritten werden kann. Der Ethylglucuronid-Wert lässt sich auch noch einige Tage nach einem ausgiebigen Konsum von Alkohol im Urin feststellen. "Positiv getestete Personen behaupten immer wieder, sie hätten kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte verzehrt", berichtet der Bonner Rechtsmediziner Professor Dr. Frank Mußhoff. "Wir haben nun experimentell überprüft, ob das tatsächlich zu einer Grenzwertüberschreitung führen kann." Damit konnten die Argumente der Betroffenen widerlegt werden.
Urinprobe soll EtG Wert ermitteln und nachweisen, ob der Betroffene Alkohol zu sich genommen hat
Damit Alkoholsünder nachweisen können, dass sie abstinent sind, müssen sie im Verlauf eines halben Jahres bis zu sechs Mal einen Urin Test unternehmen. Bei diesem Test wird dann der EtG Wert ermittelt, der aufzeigt, wie viele Alkohol der Betroffene getrunken hat. Damit die Ergebnisse nicht verfälscht werden können, werden die Sünder erst 24 Stunden vor der Urin-Abgabe informiert. Den Betroffenen wird zudem mitgeteilt, dass bestimmte Lebensmittel innerhalb der 24 Stunden nicht mehr verzehrt werden dürfen. Dazu gehören Produkte wie Sauerkraut, reife Bananen, Traubensaft und auch alkoholfreies Bier. Erst wenn alle sechs Testergebnisse aufzeigen, dass derjenige kein Alkohol getrunken hat, können sie den Führerschein wieder bekommen. Doch wenn das Ergebnis positiv ist, behaupten viele, sie haben Sauerkraut gegessen oder Traubensaft getrunken. Genau diesen Effekt wollten die Wissenschaftler nun genauer unter die Lupe nehmen.
Der Grenzwert soll beibehalten werden
In der Bonner Studie sollte nun geklärt werden, in wie weit der Grenzwert tatsächlich überschritten werden kann. Die Studienteilnehmer tranken entweder bis zu drei Liter alkoholfreies Bier, zwei Liter Saft, aßen 1,3 Kilogramm Sauerkraut oder 700 Gramm Bananen. Nach 30 Stunden wurde der EtG-Grenzwert nur leicht um 0,1 Milligramm pro Liter Urin überschritten. Nach drei bis sieben Stunden war der Höchstwert bei den Probanden erreicht, danach sank der EtG-Wert. Nach 24 Stunden lag der Wert bei allen Probanden deutlich unter 0,1 Milligramm. Somit muss der Grenzwert auch nicht angepasst werden, weil die Testergebnisse kaum durch Lebensmittel oder Säfte beeinflusst wird. An der Studie nahmen insgesamt 19 Probanden teil. Alkoholsünder haben nun mehr eine Ausrede weniger, um einen erhöhten Wert im Urin zu rechtfertigen.
EtG stellt einen Alkoholkonsummarker dar, der noch einige Zeit nach vollständiger Ethanolelimination aus dem Körper nachgewiesen werden kann. In früheren Untersuchungen konnte der Stoff "EtG" im Urin von Alkoholikern bis zu 80 Stunden nachgewiesen werden. Etg wird im Gegensatz zum Blutalkohol vom Körper langsamer abgebaut und wird später über den Urin ausgeschieden. Aus diesem Grund ist das Verfahren am Besten dazu geeignet, um Alkoholsünder weiterhin zu überführen. (sb, 04.10.2010)
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