Vogelgrippe in sechs Betrieben im Landkreis Cloppenburg
17.05.2013
Nachdem am Mittwoch ein Fall von Vogelgrippe (Typ H 7) in einem Putenzuchtbetrieb in Vechta bekannt geworden war, sind mittlerweile sechs Betriebe im Landkreis Cloppenburg ermittelt worden, die am Tag des Ausbruchs der Vogelgrippe Kontakt zu dem betroffenen Betrieb hatten. Laut Mitteilung der Pressestelle des Landkreises seien bereits Proben genommen worden, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen.
Landkreis Cloppenburg ergreift Vorsichtsmaßnahmen für mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe
Wie das niedersächsische Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwoch bekannt gab, seien bei Eigenkontrollen eines Betriebes in Vechta Vogelgrippe-Erreger des Typs H7 festgestellt worden. Daraufhin hatte der Landkreis Vechta die sofortige Sperrung des betroffenen Betriebs veranlasst und die amtliche Untersuchung weiterer Proben angeordnet, die eine Infektion mit den Erregern bestätigten. Angaben des Ministeriums zufolge müssen aufgrund der Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe rund 11.000 Tiere des Betriebes getötet werden. Auch bei den insgesamt drei von einer milder Form der Vogelgrippe betroffenen Putenbestände im Landkreis Osnabrück und einem Freilandlegehennen-Betrieb im Landkreis Emsland wurden bereits alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. In den beiden Betrieben im Landkreis Osnabrück konnte die Maßnahmen jedoch zwischenzeitlich wieder aufgehoben werden, weil die Vogelgrippe dort erloschen bereits ist.
Noch vor einigen Wochen als die Vogelgrippe-Fälle in Osnabrück bekannt wurden, ergaben die Proben im Landkreis Cloppenburg einen negativen Befund für H7. Wie der Pressesprecher des Landkreises, Frank Beumker, mitteilte, bereite man sich jedoch vorsorglich auf die Gefahr einer Ausbreitung der Vogelgrippe aus dem Landkreis Vechta vor. „Das Geschehen im Landkreis Vechta wird sehr aufmerksam verfolgt“, berichtete der Beumker gegenüber der „Nordwest-Zeitung“.
Vogelgrippe H7 nur für Geflügel gefährlich
Die eher milde Variante der Vogelgrippe H7 kann zwar für Geflügelbestände gefährlich werden, für die Menschen in den betroffenen Landkreisen besteht jedoch keine Gefahr. Lediglich die humanpathogenen Variante der Vogelgrippe H7N9 kann wie derzeit in China auch Menschen befallen. Die Betroffene zeigten meist die typischen Vogelgrippe-Symptome mit Fieber und erlitten eine Lungenentzündung. Für etwa 25 Prozent der nachweislich Infizierten endete die Vogelgrippe tödlich. (ag)
Bild: Bild: Aka / pixelio.de
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