Kräutermischungen laut LKA Bayern weit gefährlicher als Cannabis
11.03.2011
Kräutermischungen, die im Internet und Headshops offen verkauft werden, sind laut LKA Bayern stärker und weit gefährlicher als Cannabis. Recherchen des Jugendprogramms des Bayerischen Rundfunks – on3 – haben ergeben, dass die vor allem bei Jugendlichen beliebten Kräutermischungen gefährliche, synthetische Cannabinoide enthalten. Dr. Marc Wende, chemischer Forensiker des LKA Bayern, analysierte im Auftrag von on3 eine Stichprobe der Kräutermischung „Lava Red“. Darin fand er das Cannabinoid JWH-122, das neben starken Psychosen auch zu schweren Kreislaufproblemen sowie Bewusstlosigkeit führen kann und somit laut Dr. Stephan Prückner, leitender Notarzt am Klinikum Großhadern in München, potentiell lebensbedrohlich ist.
„Wer Kräutermischungen wie ,Lava Red’ raucht, spielt russisches Roulette“, sagt Wende. Denn Inhaltsstoffe und Dosierung variieren nach Erfahrung des Forensikers stark – selbst bei Päckchen derselben Sorte. Rund 20.000 beschlagnahmte Päckchen der Kräutermischungen hat das LKA Bayern in den vergangenen eineinhalb Jahren analysiert.
Die Kräutermischungen, die im Internet unter Phantasienamen wie „Lava Red“ oder „maya“ angeboten werden, sind bei jungen Bayern sehr beliebt. Viele Jugendliche unterschätzen die Wirkung der synthetisch behandelten Rauschmischungen, weil sie die Drogen für harmlose Bio-Kräuter halten. Alleine in München mussten im vergangenen Jahr acht Konsumenten notärztlich behandelt werden. „Das Dramatische ist, dass schwerwiegende Nebenwirkungen wie Bewusstlosigkeit immer häufiger auftreten“, sagt Dr. Stephan Prückner, leitender Notarzt am Klinikum Großhadern in München. Nach Angaben des Münchner Rauschgiftdezernats treten gefährliche Überdosierungen auch deshalb immer häufiger auf, weil den überwiegend jugendlichen Konsumenten weder die Art noch die Konzentration der Inhaltsstoffe bekannt ist.
Juristisch ist der Rauschkräutermarkt nur schwierig in den Griff zu bekommen, weil die Hersteller schneller neue synthetische Wirkstoffe entwickeln, als sie die Behörden verbieten können. Jedes neue Cannabinoid muss einzeln in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden. Das kann bis zu einem Jahr dauern. Bis es soweit ist, fallen die Kräutermischungen in der Regel lediglich unter das Arzneimittelgesetz. Demnach ist ihr Kauf legal, der Verkauf aber strafbar. Trotzdem bieten Online-Shops die neuesten Kräuter auch in Deutschland an.
Weil die Anbieter im Internet bisher meist ungestört agieren können, fordern einige Wissenschaftler jetzt als strategische Gegenmaßnahme eine kontrollierte Freigabe von Cannabis. „Der aktuelle Gesundheits- und Jugendschutz sowie die unklare Gesetzeslage sind verheerend“, sagt Dr. Nicole Krumdiek dem BR-Jugendprogramm on3. Krumdiek ist Expertin für Betäubungsmittelstrafrecht an der Universität Bremen und Mitglied des Schildower-Kreises, einem Netzwerk von Wissenschaftlern, das die Entkriminalisierung von Cannabis fordert. „Durch ein Verbot der Kräutermischungen kann man das Konsumverlangen nicht unterdrücken“, sagt Krumdiek. „Man muss die am wenigsten gefährliche Substanz zugänglich machen. Und die Auswirkungen von Cannabis sind bei moderatem Konsum viel kalkulierbarer und weniger gefährlich als die bei Kräutermischungen.“
Andere Experten halten die Legalisierung von Cannabis nicht für die Lösung des Problems. „Die Kräutermischungen würden trotzdem nicht verschwinden“, sagt Bernd Kreuzer vom LKA Bayern. Viele Konsumenten entschieden sich bewusst für die Kräutermischungen, weil sie zum Teil stärker als Cannabis seien. „Außerdem wäre das eine Verharmlosung von Cannabis“, sagt Kreuzer. Auch exzessiver Konsum von Cannabis wirke sich negativ auf die Gesundheit der Raucher aus. (pm)
Mehr zum Thema in den Programmen von on3:
on3-radio:
FR, 11.03. ab 16.00 Uhr: Radioreportage „Wie leicht kommt man an die Kräutermischungen ran?“ und Interview mit Nicole Krumdiek, Expertin für Betäubungsmittelstrafrecht. Per Livestream auf on3.de oder DAB zu empfangen.
on3-südwild:
FR, 11.03. ab 16:30 Uhr: TV-Reportage „Wie leicht kommt man die Kräutermischungen ran?“, MAZ „Unterschied zwischen Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz“, Talk Bernd Kreuzer vom LKA Bayern und Nicole Krumdiek, Expertin für Betäubungsmittelstrafrecht. on3-südwild ist in BR-alpha ab 16:30 Uhr und ab 01.15 Uhr im Bayerischen Fernsehen zu sehen.
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