Krankenkassen übernehmen Homöopathie beim Arzt
11.05.2013
Obwohl Homöopathie nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist, übernehmen diese doch oft die Kosten für die Alternativmedizin. Rund 70 Prozent der Kassen übernehmen die homöopathischen Leistungen. Allerdings muss die Behandlung bei einem ausgebildeten Arzt unternommen werden.
Homöopathie als Ergänzung oder Alternative
Nach Ärzteangaben übernehmen inzwischen etwa 70 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten für Homöopathie bei speziell dafür ausgebildeten Medizinern. Cornelia Bajic, Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), meint: „ Für die Krankenkassen ist das wahrscheinlich ein Marketinginstrument, um sich von der Konkurrenz abzusetzen.“ Von den rund 130 gesetzlichen Kassen übernähmen mittlerweile 90 die Kosten für homöopathische Verfahren, die als Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin gesehen wird. Homöopathie gehört jedoch nicht zu den verpflichtenden Standardleistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen muss. Sie könne aber über Sonderverträge oder sogenannte Satzungsleistungen durch die einzelnen Kassen angeboten werden, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung.
Keine Behandlungskostenerstattung beim Heilpraktiker
Laut Zentralverein gibt es in Deutschland rund 7.000 homöopathische Ärzte, die nach einem schulmedizinischen Studium und einer Facharztausbildung eine von den Landesärztekammern anerkannte homöopathische Weiterbildung absolviert haben. Bei Heilpraktikern werden die Leistungen von den Kassen nicht anerkannt. „Nur wer zu einem Kassenarzt geht, der auch Homöopathie anbietet, bekommt seine Behandlungskosten erstattet“, bestätigt ein Sprecher.
Umstrittene Wirkung
Die Bewertung der Homöopathie durch die wissenschaftliche Medizin ist weit entfernt vom positiven Image der Heilmethode. Auf Kritik stößt besonders die Annahme, dass die Wirksamkeit eines Arzneimittels durch Verdünnung potenziert, also vervielfacht, wird. Allerdings sehen auch viele Kritiker die Kraft der Suggestion, den sogenannten Placebo-Effekt. Damit hilft ein Mittel, welches keinen, oder nur winzige Spuren eines Wirkstoffs enthält, demjenigen, der an die Wirksamkeit glaubt.
Zuckerkügelchen
Begründet wurde die Homöopathie 1796 von dem deutschen Arzt Samuel Hahnemann. Die wichtigste Grundannahme ist das Ähnlichkeitsprinzip, das von ihm folgendermaßen formuliert wurde: „Ähnliches soll durch Ähnliches geheilt werden.“ Vieles hat sich zwar seitdem verändert, das Wesentliche ist jedoch erhalten geblieben. So werden pflanzliche, tierische oder mineralische Stoffe erst in eine flüssige oder pulverisierte Form gebracht und anschließend mit einer Trägersubstanz vermischt und dabei verdünnt. Es entstehen die bekannten „Zuckerkügelchen“. Grundsätzlich geht die Homöopathie davon aus, dass eine Erkrankung mit einer kleinen Dosis eines Naturstoffs behandelt werden kann, die bei einem Gesunden, in größerer Dosis zu ähnlichen Symptomen führt. Es gilt jedoch auch, dass eine homöopathische Therapie keine intensivmedizinische Behandlung ersetzen kann. Es darf also im Zweifel nie auf den fachlichen Rat eines Arztes oder Ärztin verzichtet werden. (ag)
Bild: Dr. Leonora Schwarz / pixelio.de
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