Krankenkassen erhöhen Arzneimittel-Budgets ab 2011: Steigerung des Arzneimittelbudgets um 0,2 Prozent
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine Budgeterhöhung im Bereich der Arznei- und Heilmittel geeinigt. Demnach wird das jährliche Budget der niedergelassenen Medizinern für die Verschreibung von Arzneien und Heilmitteln ab 2011 durch die neuen Rahmenvorgaben um je 60 Millionen Euro erhöht.
Ausgaben für Arzneimittel: 30 Milliarden Euro
So beträgt das vorgesehen Gesamtbudget für Arzneimittel ab dem kommenden Jahr 30 Milliarden Euro, das für Heilmittel, wie Krankengymnastik, Logopädie oder Ergotherapie, vier Milliarden Euro. Damit erhöhen sich die Möglichen Ausgaben der Ärzte bei den Arzneimitteln um 0,2 Prozent und bei den Heilmitteln um 1,5 Prozent. Dem Berechnungsmodell des Spitzenverbandes der GKV und der KBV liegen dabei Richtgrößen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zugrunde, welche vorgeben wie viel ein Arzt durchschnittlich pro Patient und Jahr verordnen darf. Diese sind je nach Facharztgruppe äußerst unterschiedlich.
Keine wesentliche Steigerung – KBV trotzdem zufrieden
Wie die KBV erklärte, sind die Empfehlungen zu Leitsubstanzen und Verordnungsquoten bei der jetzigen Regelung nahezu unverändert geblieben. Die Steigerungsraten sind im Vergleich zu den Vorjahren relativ gering. Jedoch greifen parallel die von der Regierung beschlossenen Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich, so dass sich die KBV mit der jetzigen Regelung durchaus zufrieden zeigte. Der KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller betonte gegenüber dem „deutschen Ärzteblatt“, dass die neuen Rahmenvorgaben „angesichts der durch die beiden Arzneimittelgesetze vorgegebenen Sparmaßnahmen (…) für die Vertragsärzte und die Patienten ein positives Ergebnis (sind), da die Richtgrößen nicht abgesenkt werden müssen“. So wird die leichte Steigerung der Richtgrößen von der KBV sogar als Erfolg gewertet. Darüber hinaus freute sich der KBV-Vorstand darüber, dass es „auch in diesem Jahr (…) der KBV gelungen (ist), das Erreichen von Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen mit einer möglichen Befreiung von der Richtgrößenprüfung zu verbinden und dadurch den Regressdruck für die Ärzte zu mindern“. Ärzte die wirtschaftlich arbeiten und ihrer Versorgungspflicht umfassend nachkommen, sollen demnach künftig von Richtgrößenprüfungen verschont bleiben.
„Damoklesschwert der Richtgrößenprüfung“
Völlig in Sicherheit können sich die Kassenärzte jedoch auch in Zukunft nicht wiegen, denn bei eventuellen Änderungen der geplanten Umstellung von Großhandelsvergütungen, sind auch Konsequenzen für die Budgets der Ärzte zu befürchten. Zudem hat die beschlossene Befreiung der Ärzte von weiteren Richtgrößenprüfungen nur Empfehlungscharakter. So schwebe auch in Zukunft das „Damoklesschwert der Richtgrößenprüfung“ über den Vertragsärzten in den Ländern, erklärte Carl-Heinz Müller und forderte daher eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Richtgrößen.
Regelungen auf Länderebene folgen
Wie die Rahmenvorgaben in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden, ist nach Aussage der KBV noch nicht abschließen geklärt. Da sich die Bundesländer hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur stark unterscheiden, müssen die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen in den kommenden Wochen vor Ort über die konkreten Richtgrößen für die ärztliche Behandlung verhandeln. So ist zum Beispiel die Festlegung der zusätzlichen Steigerungsrate für die Anzahl und die Altersstruktur der Versicherten ein Faktor der Arzneivereinbarungen, der auf Landesebene definiert werden soll, um sicherzustellen, dass die regionalen Unterschiede Berücksichtigung finden. (fp, 21.10.2010)
Lesen Sie auch:
Krankenkasse DAK schließt neue Rabattverträge
Gesundheit: Regierung setzt auf Kopfpauschale
Zusatzbeiträge durch Anstieg der Ärztehonorare?
Krankenkassen gegen Vorkasse beim Arzt
Bildnachweis: Rainer Sturm / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.