Neues Versorgungsgesetz geplant: Krankenkassen bestreiten Ärztemangel
01.03.2011
Die ärztlich Versorgung der Patienten in Deutschland steht erneut zur Diskussion. Während die Krankenkassen keine Probleme bei der Patientenversorgung erkennen können, mahnen Kritiker wie der niedergelassene Hausarzt und SPD-Stadtrat aus Ingolstadt, Anton Böhm, vor den möglichen Folgen für das Gesundheitssystem.
Nachdem Ende letzten Jahres verschiedene Experten vor einem drohenden Ärztemangel (insbesondere im ländlichen Regionen) gewarnt hatten, ließ der Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) prüfen, ob in Deutschland genügend niedergelassene Ärzte für eine gute, wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die Auskunft der Krankenkassen ist auf den ersten Blick eindeutig. „Deutschland hat mehr Ärzte, als für eine gute medizinische Versorgung gebraucht werden“, so die Mitteilung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen am Montag. Doch Kritiker bemängeln die Berechnungsgrundlage, die von den Krankenkassen im Rahmen ihrer Erhebung herangezogen wurde und gehen von einem tatsächlichen Ärztemangel aus.
Arbeitszeit der Ärzte nicht berücksichtigt
Den Angaben der Krankenkassen zufolge gibt es in Deutschland rund 24.000 niedergelassene Ärzte zu viel, so dass theoretisch jeder fünfte Arzt überflüssig ist. Patientinnen und Patienten die teilweise tage- oder wochenlang auf einen Termin warten, dürften diese Aussage jedoch kaum nachvollziehen können. Und auch kritische Experten sehen in den Angaben der Krankenkassen erhebliche Mängel. Denn die Krankenkassen haben bei ihrer Berechnung die Bedarfsplanung des Bundes zugrunde gelegt, welche bestimmt, wie viele Ärzte pro Einwohner in einer Region arbeiten sollen. Doch die die Anzahl der niedergelassen Mediziner sagt nichts darüber aus wie lange diese für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. So ist zwar die Anzahl der Mediziner zwischen 1997 und 2007 deutlich gestiegen, doch die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Woche seien von 36,8 auf 33,2 Stunden gesunken, berichtet die Bundesärztekammer. Folgerichtig müssten die Arbeitszeiten der Ärzte ebenfalls in den Berechnungen der Krankenkassen berücksichtigt werden, um den tatsächlichen Stand der ärztlichen Versorgung zu erfassen. Außerdem stamme die Bedarfsplanung aus dem Jahr 1993 und habe mit den heutigen Realitäten in der medizinischen Versorgung wenig zu tun, so der Vorwurf der Kritiker.
Ärzteüberschuss nur theoretisch
Einen Ärzteüberschuss, wie ihn die Krankenkassen verkünden, gibt es demnach nur auf dem Papier. In der Realität wird die deutlich gestiegene Arztzahl durch mehr Teilzeitarbeit und insgesamt kürzere Wochenarbeitszeiten ausgeglichen. Bei Betrachtung der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden in Bezug auf die deutlich gestiegene Anzahl der zu behandelnden Krankheitsfälle wird deutlich, dass die Ärzte heute de facto sogar weniger Zeit für die Behandlung eines Patienten haben als früher. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Krankenkassen den Ärztemangel aus einem bestimmten Grund nicht bestätigen wollen: Denn mehr Ärzte kosten auch mehr Geld. Nach Ansicht der Kritiker sollten sich die Krankenkassen hier jedoch der Realität nicht verschließen, da die Zahl der jungen Ärzte ohnehin nicht ausreichen werde, um die bald in Rente gehenden Mediziner zu ersetzen und der Ärztemangel spätestens dann auch zu Einschränkungen in der Patientenversorgung führen werde.
Patientenversorgung leidet unter Missständen im Gesundheitssystem
Ein weiterer zu bemängelnder Punkt ist nach Ansicht des Systemkritikers Anton Böhm, dass körperliche Untersuchungen und Gespräche kaum bezahlt werden, die Technik dafür jedoch umso besser vergütet wird. „Je weiter der Arzt vom Patient weg ist, desto besser verdient er“, betonte Böhm und ergänzte: „Allein in München stehen mehr Kernspins als in ganz Italien“, doch in der „Grundversorgung hungern wir aus.“ Böhm unterstrich nicht nur den bereits vielfach diskutierten bevorstehenden Hausärztemangel auf dem Land, sondern wies darauf hin, dass sich die ganze Ärztelandschaft verändere. Heute gebe es viele Ärztinnen, die in Teilzeit oder nach einer mehrjährigen Pause wieder arbeiten möchten. Die Gesetzgebung ermöglicht hier jedoch nur in Medizinischen Versorgungszentren ein Angestelltenverhältnis. Die Praxen können hingegen keine Ärzte anstellen, sondern müssen diese als Partner beteiligen, wenn eine entsprechende Beschäftigung geplant ist. Zu diesem Schritt sind allerdings nach Aussage von Anton Böhm viele der betroffenen MedizinerInnen nicht bereit, da eine Praxisbeteiligung schwieriger mit dem Familienleben und dem Freizeitbedarf vereinbar sei.
Falsche Anreize im Gesundheitssystem?
Außerdem bemängelte der Systemkritiker Böhm, das Codierungs-Schema, welches der Abrechnung zwischen Krankenkassen und Ärzten zugrunde liegt. „Womit sollen wir also Geld verdienen? Indem wir unseren Patienten schwere Krankheiten raufcodieren?“, so die provokante Frage des kritischen Hausarztes. Patienten werden eigentlich erst dann rentabel, wenn sie „auf dem Papier krank, sonst aber gesund“ sind, erklärte Böhm. Damit verbunden sei ein Anreiz zum Krank-Codieren und ein enormer bürokratischer Aufwand, der den Arzt von seiner eigentlichen Aufgaben – nämlich der Behandlung von Patienten – abhalte. Darüber hinaus habe der straffe Wettbewerb unter den Krankenkassen dazu geführt, dass Unmengen von Geld anstatt in die Patientenversorgung in die Verwaltung und Werbung fließen, erläuterte Böhm. „Die Verwaltung der Kassen kostet so viel wie die niedergelassenen Ärzte“, so die Darstellung des Systemkritikers. Außerdem werde durch den Wechsel vieler junger, gut verdienender Mitglieder in Richtung der privaten Krankenversicherungen (PKV) dem solidarischen Gesundheitssystem zusätzliche Geld entzogen, bemängelte Böhm.
Bundesregierung plant Honorarzuschläge um Ärztemangel zu beheben
Die christlich-liberale Regierungskoalition plant trotz der Aussagen der Krankenkassen im Rahmen der Neugestaltung des Versorgungsgesetzes deutliche Mehrausgaben, um den Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen zu beheben. So seien unter anderem Honorarzuschläge für Ärzte in dünn besiedelten Gegenden vorgesehen und Krankenhäuser in ländlichen Regionen sollen Zuschläge für die Ausbildung von Assistenzärzte in der Allgemeinmedizin erhalten, hieß es aus Reihen der Bundesregierung. Im Sinne der Patienten sollen außerdem die Vorschriften für die Verschreibung von Medikamenten gelockert werden. Kein Wunder, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen auf die Barrikaden gehen. Denn nach Schätzungen des AOK-Bundesverbandes würde die geplante Gesetzesinitiative bei Umsetzung aller Maßnahmen mehrere Milliarden Euro kosten, die gegebenenfalls von den Versicherten in Form von Zusatzbeiträgen oder Beitragserhöhungen aus eigener Tasche gezahlt werden müssten. Laut dem stellvertretenden Chef des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, ist gegen Anreize in dünn besiedelten Regionen des Landes solange nichts einzuwenden, wie nicht die Versicherten dafür aufkommen müssen.
Vergütung kein Grund für Ärztemangel?
Der stellvertretende Chef des GKV-Spitzenverbandes betonte: „Wir haben in überversorgten Gebieten 25.000 niedergelassene Ärzte zu viel und in Mangelregionen lediglich 800 niedergelassene Ärzte zu wenig“, weshalb Zuschläge in Mangelregionen mit Abschlägen in überversorgten Gebieten verbunden werden sollten. Das Problem bei der ärztlichen Versorgung liege in der Verteilung der Gelder und nicht bei der Höhe der ärztlichen Honorare, erklärte der Vize-Chef des GKV-Spitzenverbandes. Von Stackelberg forderte daher eine bessere Verteilung innerhalb der Ärzteschaft anstatt einer Erhöhung der Ärztehonorare. Denn ein niedergelassener Arzt habe im Jahr 2011 mit durchschnittlich 169.000 Euro 5.000 Euro mehr verdient als noch im Vorjahr. Die mangelnde Vergütung könne demnach kein Grund für den prognostizierten Ärztemangel sein. (fp)
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Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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