Krankenkassen: Immer höhere Zuzahlungen für Arzneimittel
14.02.2011
Kassenpatienten mussten im vergangenen Jahr 2010 insgesamt mehr für Arzneimittel zuzahlen, als im Vorjahr 2009. Das berichtet der Bundesverband der Apotheker und beruft sich dabei auf eine eigene Auswertung der Daten.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen mussten im vergangenen Jahr deutlich mehr für rezeptpflichtige Arzneimittel zuzahlen, als noch im Vorjahr. Insgesamt zahlten Patienten im Jahr 2010 etwa 1,8 Milliarden Euro für Medikamente. Das sind rund 71 Millionen Euro mehr, als noch im Vorjahr 2009. Das berichtet der Deutsche Apothekerverband (DAV). Die Verband konnte die Daten auswerten, weil die Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, die eingenommenen Zuzahlungen an die gesetzlichen Krankenkassen zu übermitteln.
Leichter Anstieg der Zuzahlungen seit einigen Jahren
Seit Jahren nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte zu. Im Jahre 2007 mussten Kassenpatienten in Deutschland noch 1,625 Milliarden Euro an Zuzahlungen leisten. Im Jahre 2008 waren es schon knapp 1,7 Milliarden Euro (1,675). 2009 zahlten Versicherte rund 1,696 Milliarden und 2010 1,767 Milliarden Euro. Der Hauptgrund für den Anstieg im letzten Jahr dürfte die Senkung zahlreicher Festbeträge und Zuzahlungen-Befreiungsgrenzen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum 1. September 2010 gewesen sein. Zudem sind die Preise im Schnitt für Arzneimittel leicht gestiegen.
Durchschnittlich zahlte jeder Versicherte der GKV 2,40 Euro pro Arzneimittel-Packung. In den drei Jahren zuvor (2007, 2008 und 2009) waren es 10 Cent weniger, als im Schnitt 2,30 Euro pro Medikament. Jeder Kassenpatient muss bei verschreibungspflichtigen Medikamenten 10 Prozent des regulären Verkaufspreises zuzahlen. Die Mindestgrenze liegt bei Fünf Euto, die Höchstgrenze für Zuzahlungen bei 10 Euro je Packung. Der Zuzahlungsbetrag darf allerdings nie höher sein, als der tatsächlich zu entrichtende Verkaufspreis.
Rabatte und Befreiung von Zuzahlungen für Arzneimittel
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass unter bestimmten Umständen ein Befreiung der Zuzahlung für Arzneimittel gilt. Befreit ist jedes Kind und jeder Jugendliche ohne Überschreitung des 18. Lebensjahres. Muss ein Versicherte mehr als zwei Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Arzneimittel aufbringen, ist die Belastungsgrenze überschritten. Danach kann der Versicherte eine Befreiung der Zuzahlung bei seiner Krankenkasse beantragen. Ist der Betroffene chronisch krank, liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent.
Ist der Arzneimittelpreis um je 30 Prozent niedriger, als der Festbetrag, ist die Aufnahme des Medikamentes in die Zahlungs- Befreiungsliste möglich. Auch hier muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Krankenkasse erfolgen. Je nach Krankenkassenanbieter können auch Rabatte für Arzneimittel ausgehandelt werden. Nähere Informationen hierzu erteilen die jeweiligen Kassen. (sb)
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Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de
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