Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die neue Gesundheitskarte
26.12.2014
Zum Ende des Jahres dürfen gesetzlich versicherte Patienten keine alten Krankenkassenkarten ohne Chip verwenden. „Dann geht die einjährige Übergangsfrist zu Ende“, wie die GKV berichtet. Die Krankenkassen erwartet allerdings keine größeren Probleme bei der endgültigen Umstellung des Systems. Die allermeisten Patienten besitzen die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK).
99 Prozent mit Gesundheitskarte ausgestattet
Die Kassen erwarten bei der endgültigen Umstellung der alten Kassenkarte zur neuen Gesundheitskarte mit Bild und Chip keine großen Komplikationen. „In Berlin und Brandenburg haben 99 Prozent aller 1,3 Millionen AOK-Versicherten die elektronische Gesundheitskarte erhalten“, berichtet beispielsweise die AOK Nordost. Auch andere Krankenkassen wie die DAK oder Techniker Krankenkasse berichten, dass 99 Prozent ihrer Versicherten mit der Gesundheitskarte ausgestattet sind.
Es gäbe aber Versicherte die vergessen hätten, ein Passbild zu schicken. Andere gehen derart selten zum Arzt, dass sie die Umstellung trotz intensiver Medienberichterstattung nicht mitbekommen haben. Einige hätten sich auch geweigert, ihre alten Karte aufzugeben, da sie Bedenken in Sachen Datenschutz gehabt hätten. Denn perspektivisch sollen auch hoch sensible Daten wie Krankenakte und Befunde mittels der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Von Seiten des Kassenverbundes hieß es aber, dass die „Datenschutzbedenken weitestgehend ausgeräumt sind“.
Ohne Karte trotzdem eine Behandlung
Was passiert aber, wenn Versicherte keine Gesundheitskarte vorweisen können. „Wer ab 1. Januar über keine gültige Gesundheitskarte verfügt, hat nach Behandlungsbeginn beim Vertragsarzt zehn Tage Zeit, diese vorzulegen oder sich von der Kasse eine Einzelfallbestätigung als Nachweis über das Versicherungsverhältnis ausstellen zu lassen“, sagt Marcus Dräger von der TK. Wer auch diese Frist verstreichen lässt, muss die Arztrechnung auf Basis eine Privatbehandlung selbst bezahlen. (sb)
Bild: AOK
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