Erneute Krankenkassen-Reform durch das Bundeskabinett beschlossen
26.03.2014
Jede Bundesregierung in den vergangenen Jahrzehnten hat sich mindestens einmal an einer Reform des Gesundheitssystems versucht und so kann der nun im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Finanzierung der Krankenkassen eigentlich nicht überraschen. Allerdings schienen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach der letzten Reform auf einem guten Weg. Zuletzt konnten sie Millionenüberschüsse ausweisen und zahlten daher zum Teil beachtliche Prämien an ihre Versicherten aus. Dennoch hat die Bundesregierung sich für eine erneute Reform entschieden.
Eine wesentliche Änderungen in dem beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Einführung eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen je nach Bedarf erheben können, um zukünftige Kostensteigerungen abzudecken. Die vom Einkommen unabhängigen, pauschalen Zusatzbeiträge soll es in Zukunft nicht mehr geben. „Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wird bei 14,6 Prozent festgesetzt“, berichtet die Bundesregierung weiter. Der Arbeitgeberanteil werde bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Möglicherweise auftretende künftige Defizite der Krankenkassen müssten demnach über die Zusatzbeiträge ausschließlich die Versicherten tragen.
Zweifel an einer Entlastung der Versicherten
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf werde „die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine dauerhaft solide Grundlage“ gestellt, erläuterte die Bundesregierung in einer aktuellen Pressemitteilung. Der GKV-Spitzenverband ist hier jedoch weniger zuversichtlich. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, erklärte gegenüber der „Passauer Neuen Presse“, dass die geplante Finanzreform zwar kurzfristig allen Versicherten Einsparungen bringe, „da aber die Ausgaben zum Beispiel für Ärzte, Kliniken und Medikamente weiter steigen, werden die Kassen mit dem gekürzten Beitragssatz nicht auskommen können und einen Zusatzbeitrag nehmen müssen.“ Erst im Herbst, „wenn die Krankenkassen ihre Haushalte für 2015 aufstellen“, werde sich entscheiden, „ob es im Durchschnitt aller Krankenkassen tatsächlich zu einer Entlastung der Versicherten kommt.“
Drohende Insolvenzen bei Krankenkassen?
Allerdings haben die gesetzlich Krankenversicherten ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt oder erhöht. Dies kann zu einem deutlich verschärften Wettbewerb unter den Krankenkassen führen. Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben, werden unter Umständen massiv Mitglieder an Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag verlieren. Am Ende einer solchen Entwicklung steht schlimmstenfalls die Insolvenz einzelner Krankenversicherungen, wie dies zum Beispiel bei der City BK im Jahr 2011 der Fall war. Die Bundesregierung ist auf eine solche Entwicklung offenbar jedoch vorbereitet, denn in dem aktuellen Gesetzentwurf wird festgelegt, dass der GKV-Spitzenverband bei einer Insolvenz die Haftung für die Ansprüche von Versicherten und Leistungserbringern organisiert. Zu diesem Zweck könne der „GKV-Spitzenverband zukünftig ein Darlehen von bis zu 750 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufnehmen“, berichtet die Bundesregierung. Der Betrag müsse spätestens nach sechs Monaten zurückgezahlt werden. Um eine solche Entnahme zu ermöglichen, werde die Mindesthöhe der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds von 20 auf 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe angehoben.
Krankenkassen dürfen künftig keine Prämien auszahlen
Das Bundeskabinett hat sich in dem aktuellen Gesetzentwurf auch gegen die Auszahlung von Prämien ausgesprochen, wie sie derzeit bei einigen Krankenkassen angesichts der Überschüsse erfolgt. Stattdessen sollen die Krankenkassen ihre Mitglieder über niedrigere Beiträge entlasten, so die Mitteilung des Bundesregierung. Allerdings ist zu bedenken, dass Überschüsse wie im vergangenen Jahr künftig kaum noch realisiert werden können, da der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung zu deutlich steigenden Ausgaben führen.
Institut zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen geplant
Ein weiterer wesentlicher Punkt in dem vorgelegten Gesetzentwurf ist die Gründung eines fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Qualitätsinstituts durch den Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. „Dieses Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen hat die Rechtsform einer Stiftung“ und „soll Instrumente entwickeln, mit denen Versorgungsqualität besser gemessen und transparenter dokumentiert werden kann“, berichtet die Bundesregierung. Auch die Versicherten würden davon profitieren, da sie sich hier über die Qualität von Behandlungen informieren können. Das Institut soll voraussichtlich 2016 seine Arbeit aufnehmen, so die Mitteilung der Bundesregierung. (fp)
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de
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