Prämien-Rückzahlung bei den Krankenkassen gefordert
10.05.2012
Nachdem sich der Bundesgesundheitsminister bereits im vergangenen Monat angesichts der massiven Überschüsse bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen dafür ausgesprochen hatte, den Versicherten einen Teil der Beiträge zurückzuzahlen, hat das Bundesversicherungsamt (BVA) nun laut Medienberichten einzelne Krankenkassen zur Prüfung einer Prämien-Rückzahlung aufgefordert.
An die Versicherten könnten laut Bundesversicherungsamt Prämien von mindestens 60 Euro pro Jahr zurückgezahlt werden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) unter Berufung auf das Anschreiben des BVA an mehrere Krankenkassen. Die im Sozialgesetz festgeschriebene Höhe der Rücklagen werde deutlich überschritten, so die Begründung des Bundesversicherungsamtes für die Aufforderung zur Prämien-Rückzahlung. Die angeschriebenen Krankenversicherungen haben nun bis Anfang Juni Zeit auf das Anschreiben des BVA zu reagieren.
Prämien-Rückzahlung an die Versicherten gefordert
Die Überschüsse bei zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen und die Reserven im Gesundheitsfonds haben Spielraum für bislang nahezu unbekannte Diskussionen eröffnet. Während in den vergangenen Jahren die fehlenden Finanzreserven und die Schließung von Krankenkassen den Schwerpunkt der öffentlichen Debatte bildeten, wird nun darüber gestritten, wie mit den überschüssigen Mitteln umzugehen ist. Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte sich hierzu bereits im Februar geäußert und eine Ausschüttung des Überschusses in Form von Beitragsrückzahlungen an die Versicherten gefordert. Den Berichten der „FAZ“ zufolge gehen die Forderungen in dem aktuellen Anschreiben des Bundesversicherungsamtes in die gleiche Richtung. Die Krankenkassen mit besonders hohen Überschüssen sollten prüfen, ob eine Prämien-Rückzahlung möglich ist, da in den letzten Jahren ein in dieser Höhe nicht zu erwartender „Aufbau des Finanzvermögens“ erfolgt sei, erklärte der BVA-Präsident Maximilian Gaßner in Briefen an die Techniker Krankenkasse (TK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die IKK Gesund plus.
Mindestens 60 Euro pro Jahr sollen rückerstattet werden
Bei den drei angeschriebenen Krankenkassen werde die vom Sozialgesetz festgelegte Höhe der Rücklagen in Höhe von 1,5 Monatsausgaben „deutlich“ übertroffen, so dass über eine Rückzahlung der Prämien nachgedacht werden müssen, begründete das BVA seine Forderungen in dem von der „FAZ“ zitierten Anschreiben. Mindestens fünf Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro pro Jahr sollten die Krankenkassen laut Brief des BVA an ihre Mitglieder zurückzahlen. Den Krankenkassen wurde eine Erklärungsfrist bis Anfang Juni eingeräumt. Eine offizielle Stellungnahme des BVA liegt bislang jedoch nicht vor.
Unterschiedliche Reaktionen auf die Forderungen des Bundesversicherungsamts
Die CDU zeigte sich mit dem Vorgehen des Bundesversicherungsamtes zufrieden und der gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, betonte: „Es ist richtig, dass das BVA die Kassen stärker unter Druck setzt, Überschüsse endlich als Prämien an die Versicherten zurückzugeben.“ Denn „Krankenkassen sind keine Sparkassen“, so Spahn weiter. Allerdings darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Krankenkassen aufgrund der massiven finanzielle Schwierigkeiten in der Vergangenheit zu weitreichenden Sparmaßnahmen angehalten waren. Kaum verwunderlich daher, dass eine Prämien-Rückzahlung nur den wenigsten in den Sinn kommt. So stieß auch die aktuelle Forderung des BVA bei den Krankenkassen auf Kritik und ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes betonte, dass sein Verband „angesichts der steigenden Ausgaben für Krankenhäuser, Medikamente und Arzthonorare bei der gleichzeitigen Ankündigung der Regierung, den Bundeszuschuss zu kürzen, für die Prämien-Zurückhaltung der Krankenkassen großes Verständnis“ habe.
Alle Kassen mit entsprechenden Überschüssen sollten Prämien ausschütten
Im Bundesgesundheitsministerium wurde angesichts des aktuellen Anschreibens des BVA darauf verwiesen, dass eine mögliche Prämien-Rückzahlung nicht nur die drei angeschriebenen Krankenkassen betreffen sollte, sondern „alle Krankenkassen, die die vom Bundesversicherungsamt angelegten Kriterien erfüllen.“ Mit dieser Aussage bezog sich der Sprecher des Bundesgesundheitsministerium nach Auffassung der „FAZ“ auf die Ortskrankenkassen wie die AOK Plus, welche jedoch nicht der Bundes-, sondern der Landesaufsicht unterliegen. Hier müssten daher die jeweiligen Ländern aktiv werden.
Milliarden Finanzreserven bei den gesetzlichen Krankenversicherungen
Über welche Finanzreserven die Krankenkassen tatsächlich verfügen, lässt sich anhand der Überschüsse bei den einzelnen Krankenkassen und dem Puffer im Gesundheitsfonds erahnen. So kamen die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf einen Überschuss von vier Milliarden Euro und konnten laut den Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums ihre Finanzreserven insgesamt auf knapp zehn Milliarden Euro erhöhen. Hinzu kommen Rücklagen in Höhe von 9,5 Milliarden Euro im Gesundheitsfond, so dass die gesetzlichen Krankenversicherungen derzeit über ein Finanzpolster von fast 20 Milliarden Euro verfügen. (fp)
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