Patientenbeauftragter kritisiert Kassen wegen Drucks auf Krankengeld-Bezieher
17.08.2014
Karl-Josef Laumann, Patientenbeauftragter der schwarz-roten Bundesregierung, hat die gesetzlichen Krankenkassen dafür gerügt, arbeitsunfähige Langzeitpatienten unter Druck zu setzen und so aus dem Krankengeldbezug heraus zu drängen.
Arbeitsunfähige Langzeitpatienten werden unter Druck gesetzt
Laut verschiedenen Presseberichten hat der Patientenbeauftragte der schwarz-roten Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) die gesetzlichen Krankenkassen dafür gerügt, arbeitsunfähige Langzeitpatienten unter Druck zu setzen und damit aus dem Krankengeldbezug heraus zu drängen. „Immer wieder beschweren sich Patientinnen und Patienten über das Verhalten ihrer Krankenkasse im Zusammenhang mit der Gewährung von Krankengeld“, so der CDU-Politiker gegenüber der „Welt“. Das würden auch die Berichte der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) belegen.
Druck durch regelmäßige Telefonanrufe
„Hier muss ganz klar gesagt werden: Es ist nicht akzeptabel, wenn Mitarbeiter der Krankenkasse Patienten zum Beispiel durch regelmäßige Telefonanrufe unzulässig unter Druck setzen oder intime Auskünfte von den Versicherten verlangen.“ Der Patientenbeauftragte erklärte: „Die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit obliegt allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der aus allein medizinisch fachlichen Gründen urteilen darf.“ Laumann riet betroffenen Patienten, sich an die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse zu wenden oder an eine Beratungsstelle wie die Unabhängige Patientenberatung. „Und selbstverständlich nehme auch ich entsprechende Beschwerden entgegen.“
Jedes Jahr tausende Beschwerden
Laut Berichten beschweren sich jedes Jahr tausende Patienten bei den Beratungsstellen darüber, dass sie von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Telefonanrufen oder mit kurzfristigen Aufforderungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz unter Druck gesetzt werden, aus dem Krankengeldbezug auszuscheiden. Doch nicht alle Krankheiten sind schnell wieder ausgestanden. Beschwerden wie Rückenschmerzen oder eine Depression können oft Wochen oder Monate dauern. Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig geschrieben sind, sollten sich entsprechende Anrufe der Kassen verbitten. Andrea Fabris von der Beratungsstelle Potsdam der UPD riet im vergangenen Monat laut einer dpa-Meldung: „Wenn ich mich unter Druck gesetzt fühle, dann sollte ich dem Anrufer klar sagen, „nein, dazu möchte ich jetzt keine Aussage treffen, bitte rufen Sie mich auch nicht nochmals an.“
Nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld
Nach einer Krankschreibung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sechs Wochen lang weiterhin den Lohn bezahlen. Wenn die von einem Arzt bestätigte Arbeitsunfähigkeit länger dauert, muss die Krankenkasse einspringen. Wie Dirk Lullies vom Verband der Privaten Krankenversicherung PKV in Berlin Anfang des Jahres erklärte, bedeute arbeitsunfähig, wenn jemand seinen bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben könne. Ursache müsse zudem tatsächlich eine Krankheit und nicht etwa ein Unfall sein, denn dann sei die Unfallversicherung zuständig. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und wird für ein und dieselbe Erkrankung höchstens eineinhalb Jahre gezahlt. (ad)
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
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