Waren Sie schon einmal bewusstlos? Ohnmachtsattacken unbedingt dem Arzt mitteilen
Wer schon einmal ohnmächtig wurde, sollte dies unbedingt seinem Arzt mitteilen. Denn eine kurze Bewusstlosigkeit kann ein erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod anzeigen. Darauf weist die Deutsche Herzstiftung hin.
Plötzlicher Herztod kommt manchmal mit Vorwarnung
Meist kommt ein plötzlicher Herztod (oder auch Sekundentod beziehungsweise „Sekundenherztod“) ohne Vorwarnung. Doch bei manchen Patienten kündigt sich das Ereignis an. So können unter anderem Brustschmerzen, Herzklopfen, Atemnot oder Schwindel auf einen bevorstehenden Sekundentod hinweisen. Solche Symptome können einige Stunden vor dem Ereignis auftreten, manchmal auch Tage bis Wochen zuvor. Auch eine kurze Bewusstlosigkeit kann ein erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod anzeigen. Darauf weist die Deutsche Herzstiftung auf ihrer Webseite hin.
Ohnmachtsattacken gewissenhaft abklären
Ohnmachtsattacken sollten daher stets gewissenhaft bei einem Arzt abgeklärt werden.
Gegenüber dem Mediziner sollte dabei unbedingt erwähnt werden, ob man beispielsweise kurz vor der Bewusstlosigkeit Hinweise für Herzrhythmusstörungen wie etwa Herzstolpern, Herzklopfen, Herzrasen oder auch einen deutlich langsameren Puls als sonst gespürt hat.
Denn Ohnmachtsattacken, die auf Herzerkrankungen wie etwa Rhythmusstörungen zurückgehen, bedeuten oft ein stark erhöhtes Risiko für einen plötzlichen Herztod.
Trat die Bewusstlosigkeit beim Sport auf?
Ein ebenfalls wichtiger Hinweis auf herzbedingte Bewusstlosigkeiten sind Ohnmachtsattacken, die unter körperlicher Anstrengung auftreten wie etwa beim Treppensteigen, Bergauflaufen oder Sporttreiben.
Falls das der Fall war, sollte unbedingt sichergestellt werden, dass dieser Umstand im Gespräch mit dem Arzt auf keinen Fall untergeht.
Es ist schon länger bekannt, dass plötzlicher Herztod bei Sportlern häufiger auftritt als bei Nicht-Sportlern. Selbst bei Kindern ist plötzlicher Herztod beim Sport bekannt.
Bewusstlosigkeit mit einfachem Handgriff verhindern
Unbedingt mitgeteilt werden sollte auch, ob die Ohnmacht schlagartig aus dem Nichts heraus aufgetreten ist oder ob sich Vorboten wahrnehmen ließen wie zum Beispiel Übelkeit, Schwitzen, Schwindel, Benommenheit, Schwächegefühl, Unwohlsein oder verschwommenes Sehen.
Denn bei Ohnmachtsformen, die sich langsam mit Vorboten ankündigen, kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen einfachen Handgriff zeigen, mit dem Sie in Zukunft eine sich anbahnende Ohnmachtsattacke oft auf einfache Weise verhindern können, schreibt die Herzstiftung.
Auch unangenehme Infos nennen
In manchen Fällen mag einem die Situation, in der die Bewusstlosigkeit aufgetreten ist, vielleicht peinlich oder anderweitig unangenehm sein, beispielsweise wenn die Ohnmachtsattacke bei einem heftigen Streit, beim Wasserlassen, bei sexueller Aktivität, beim Anblick einer Spinne oder als enthusiastischer Fan auf einem Popkonzert erfolgte.
Doch auch in solchen Fällen sollte die Situation unbedingt korrekt wiedergeben werden, da sich daraus wichtige Hinweise zur jeweiligen Ursache ergeben und andernfalls die Gefahr besteht, dass eine falsche Diagnose gestellt wird.
Nehmen Sie Medikamente ein?
Falls Sie Medikamente einnehmen, sollten Sie eine Zusammenstellung anfertigen, welche Wirkstoffe Sie in welcher Dosierung in den Tagen vor der Ohnmacht eingenommen haben.
Besonders wichtig kann dies zum Beispiel bei Bewusstlosigkeiten sein, die beim Aufstehen aus dem Liegen oder Sitzen stattgefunden haben, da in solchen Fällen häufig zu stark wirkende Blutdruck-Medikamente eine Rolle spielen.
Der Arzt wird sich dabei allerdings nicht nur die Dosierungen der Blutdruck-Medikamente anschauen, sondern auch gezielt auf Wirkstoffe achten, die zu Wechselwirkungen mit Blutdruck-Medikamenten neigen und möglicherweise deren Effekt verstärkt haben.
Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt alle Medikamente notieren inkl. der Medikamente, die Sie sich eventuell rezeptfrei in der Apotheke besorgt haben. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.