Lautsprecherdurchsagen im Möbelhaus führen nicht zu Tinnitus: Sozialgericht Dortmund lehnt Anerkennung als Arbeitsunfall ab
Wird ein Möbelverkäufer in einem Möbelhaus mehrfach über eine Lautsprecheranlage ausgerufen, führt dies noch nicht zu einem Tinnitus. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag, 29. April 2019, bekanntgegebenen Urteil „bei lebensnaher Würdigung” festgestellt und die Anerkennung als versicherten Arbeitsunfall abgelehnt (Az.: S 17 U 1169/16).
Der klagende Möbelverkäufer hatte bei der Berufsgenossenschaft einen Arbeitsunfall geltend gemacht, weil er mehrfach über die Lautsprecheranlage des Geschäfts von Kollegen ausgerufen wurde. Er habe auf diese Weise einen „nachhaltigen Hörschaden” erlitten. Sein Kopf habe sich zum Zeitpunkt der Lautsprecherdurchsagen nur etwa zwei bis 2,50 Meter unterhalb des Lautsprechers befunden. Ein Arzt hatte bei dem Mann tatsächlich einen Schaden des Hörapparates diagnostiziert.
Doch es ist „bei lebensnaher Würdigung schlechterdings auszuschließen”, dass der Hörschaden auf die mehrfachen Lautsprecherdurchsagen zurückzuführen ist, befand das Sozialgericht in seinem Urteil vom 29. März 2019. Dies sei selbst dann ausgeschlossen, wenn bei unterstellt lautem Einsprechen der Kollegen der Kläger sich direkt unter der Lautsprecheranlage befunden habe. Ein Arbeitsunfall liege damit nicht vor. fle/mwo
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.