Leistungsverzeichnis zur Homöopathie-Abrechnung: Detaillierte Orientierungshilfe für Therapeuten und Kostenträger
01.11.2011
Das aktuell neu erschienene Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie, LVKH 2011, erfüllt alle Kriterien einer detaillierten Übersicht, die Heilpraktiker, Kostenträger und Patienten über Homöopathie-Leistungen und übliche Vergütungen informiert. Der Autor Carl Classen erarbeitete einen sorgfältig recherchierten Spiegel der Homöopathie unter Berücksichtigung üblicher Behandlungsabläufe und Grundsätze, wie ausführliche Anamneseerhebung, Fallanalyse unter Heranziehung von Repertorien oder/und Arzneimittellehren, Anwendung homöopathischer Einzelmittel, systematische Verlaufsanalyse und Zurückhaltung in der Kombination mit anderen Verfahren.
Heilpraktiker unterliegen grundsätzlich dem freien Wettbewerb, der durch keine Gebührenordnung eingeschränkt werden darf. Es dürfen nur Verzeichnisse herausgegeben werden, die einen informativen Charakter haben, ohne der Honorarbemessung Vorgaben zu machen oder diese zu beeinflussen. Bislang orientierten sich Leistungsträger und Rechtsprechung am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das ist allerdings nicht mehr zeitgerecht: Mit Urteil vom 12. Nov. 2009 (BVerwG 2 C 61.08) stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, dass niemand erwarten kann, heute eine Behandlung zu erhalten, die auf einem GebüH-Mindestsatz aus dem Jahr 1985 basiert. Von der mangelnden Aktualität abgesehen, bietet das GebüH auch strukturell keine befriedigende Orientierung zur Homöopathie, da es eher den Methodenmix begünstigt. Außerdem fehlen Leistungsbeschreibungen für homöopathische Folgeanamnesen und Akutbehandlungen.
Das LVKH 2011 beruht mit seinem informativen Ansatz auf Feldforschung, insbesondere auf Umfragen zu Leistung und Honorar. Diese sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen als Gebührenspannen dargestellt. Einen zusätzlichen Anhaltspunkt bieten Recherchen zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen freiberuflich therapeutischer Tätigkeit. Neben treffenden Leistungsbeschreibungen für die homöopathische Erstanamnese im chronischen sowie im akuten Krankheitsfall, zu Folgeanamnesen, Untersuchung und Beratung zeigt eine Muster-Ablaufbeschreibung einer homöopathischen Behandlung auf, was nach Auffassung der Fachkreise im Einzelfall zu einem qualifiziertem Vorgehen gehört. Die methodische Ausrichtung innerhalb der Homöopathie bleibt dabei offen. Den Hinweisen zur praktischen Anwendung, bei anderen Verzeichnissen allenfalls separat erhältlich, ist ein ganzes Kapitel gewidmet. Ebenso enthalten ist eine Vorlage für einen möglichen Behandlungsvertrag.
Nach Jahrzehnten der Stagnation gelang dem Autor mit dem LVKH ein vorbildlicher Überblick über die homöopathische Arbeit in der Praxis und deren übliche Vergütung, im Sinne des § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Darstellungsweise erschließt sich auch dem Laien und bietet dem kundigen Patienten die im Sinne des Verbraucherschutzes allseits geforderte Transparenz und Nachprüfbarkeit. Den homöopathisch arbeitenden Heilpraktikern bietet das LVKH, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft, endlich einen umfassenden und auch für Abrechnungssoftware geeigneten Bezugsrahmen zur Abrechnung eigener Leistungen. Abzuwarten bleibt, ob nach dem gescheiterten Anlauf von 1995 nun auch für das GebüH wieder neue Bewegung möglich wird. Bibliografische Information: Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie, LVKH 2011, Autor: Carl Classen. Hahnemann Institut – Privatinstitut für homöopathische Dokumentation, Greifenberg 2011. ISBN 978-3-929271-33-1.
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.