Die Linke übt harsche Kritik am neuen Krankenkassen-Gesetz
29.04.2014
Die von der Bundesregierung geplante Reform der Kassenbeiträge stößt bei der Linken auf große Skepsis. Wie die Partei in einer kleinen Anfrage an den Bundestag formuliert, berge das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung“, das Risiko, dass die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich geschwächt werde. Die Folge der Absenkung der Beitragssätze auf 14,6 Prozent seien erneute Zusatzbeiträge, welche schließlich von den Versicherten allein gezahlt werden müssten – ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger.
Neues Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten
Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FQWG), welches zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, löst bei den Linken harsche Kritik aus. Ende März hatte die Regierung den Entwurf des Gesetzes beschlossen, welches unter anderem vorsieht, den allgemeinen paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent zu senken. Wird die Reform tatsächlich umgesetzt, so bedeute dies nach Ansicht der Partei vor allem negative Konsequenzen für die Arbeitnehmer. Denn wie unter anderem die Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann, Katja Kipping und Birgit Wöllert aktuell in einer kleinen Anfrage an den Deutschen Bundestag klar formulieren, schwäche die Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung – wobei diese ohnehin schon durch weitere politische Maßnahmen wie die Absenkung des Bundeszuschusses oder der Wegfall der Nutzenbewertung für Arzneimittel des Bestandsmarktes arg strapaziert worden sei.
Beitragssatz soll von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent sinken
Nach Meinungder Partei hatte die erst im Januar 2011 in Kraft getretene Erhöhung der Beiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent („GKV-Finanzierungsgesetz“) dazu geführt, dass eine „mehr als ausreichende Finanzierung des Gesundheitsfonds und in Folge auch der Krankenkassen erreicht“ werden konnte. In der Folge wären zum einen keine Zusatzbeiträge notwendig geworden, zum anderen konnten „sogar Rücklagen bei Gesundheitsfonds und Kassen aufgebaut werden, wie es sie in dieser Höhe noch nie gab“, so die Linke weiter. Doch käme nun das neue Gesetz wie geplant, würde sich diese Situation ändern.
Stetiger Druck auf die Beitragssätze
Der Grund: Zu der finanziellen Schwächung der Kassen käme laut der Linken der langjährige Trend, dass Löhne und Renten langsamer wachsen als die Ausgaben – was in einem stetigen Druck auf den Beitragssatz mündet. Um die finanzielle Lücke zu füllen, sei der Partei nach davon auszugehen, dass alle bzw. fast alle Kassen ab kommendem Jahr Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben müssten. Dabei könne allerdings zugleich von einer sukzessiven Erhöhung der Zusatzbeiträge ausgegangen werden, denn CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag verabredet, dass diese ausschließlich von den Versicherten getragen werden müssten – ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder der Rentenversicherungsträger. Dementsprechend sieht das geplante Gesetz vor, den Anteil der Arbeitgeber auf 7,3 Prozent zu begrenzen, während die Krankenkassen zukünftig die Möglichkeit haben sollen, die Beiträge der Versicherten nach und nach zu erhöhen.
Linke stellen 18 Fragen zum Thema Gesetzes-Reform an den Bundestag
In ihrer Anfrage an den Bundestag formuliert die Linke daher nun 18 Fragen zum Thema Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung – unter anderem, wie hoch die durchschnittlichen Zusatzbeiträge in den Jahren 2015 bis 2018 ausfallen und wie viele Kassen voraussichtlich Zusatzbeiträge erheben werden. Zudem möchte die Partei auch darüber informiert werden, ob „entgegen dem Entwurf des GKV-FQWG eine Grenze für die maximale Höhe bzw. den maximalen Anteil der Zusatzbeiträge an der GKV-Finanzierung“ geplant sei, „wie es Teile des SPD-Koalitionspartners fordern und es angeblich eine Protokollnotiz zum Koalitionsvertrag vorsieht.“ (nr)
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