Rückruf für Fleisch, Fleischerzeugnisse und Milchprodukte wegen Listerien
Die Firma Waldenserhof aus dem hessischen Wächtersbach hat nach dem Nachweis von Listerien einen Rückruf für das gesamte Produktsortiment gestartet. Von dem Verzehr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Milcherzeugnissen des Unternehmens wird abgeraten.
Die Firma Waldenserhof aus Wächtersbach (Hessen) ruft das gesamte Lebensmittelsortiment zurück. Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Listeria monocytogenes in Nuss-Schinken (MHD 03.02.2020) aus eigener Herstellung.
Vom Verzehr der Produkte wird abgeraten
„Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird vorsorglich von dem Verzehr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Milcherzeugnissen vom Waldenserhof abgeraten“, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.
Die Firma bittet Verbraucherinnen und Verbraucher, die Produkte gekauft haben, diese nicht zu verzehren. Alle Kundinnen und Kunden können die Artikel in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Unspezifische und grippeähnliche Symptome
Listerien sind Bakterien, die weit verbreitet in der Umwelt vorkommen, erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seinen „Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen mit Listerien“.
„Nicht alle Listerien verursachen Erkrankungen. Von besonderer Bedeutung als Infektionsursache für den Menschen ist das Bakterium Listeria monocytogenes“, schreiben die Fachleute.
Eine Listerien-Erkrankung (Listeriose) äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit eher unspezifischen und grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und Muskelschmerzen. Auch Erbrechen und Durchfall können auftreten.
Schwere Krankheitsverläufe möglich
Bei bestimmten Risikogruppen kann eine Listeriose aber mit schweren gesundheitlichen Schäden einhergehen.
„Besonders gefährdet sind Schwangere, Neugeborene und Personen, die durch ihr hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem aufweisen“, so das BfR.
Schwere Krankheitsverläufe können zu lebensbedrohlichen Blutvergiftungen und Gehirn- oder Gehirnhautentzündungen führen. Bei Schwangeren, die in vielen Fällen keine oder nur grippeähnliche Beschwerden haben, kann die Infektion auf das ungeborene Kind übergehen und zu Früh- oder Fehlgeburten führen.
Bei schweren oder anhaltenden Beschwerden zum Arzt
Die Firma Waldenserhof weist darauf hin, dass Personen, die die betroffenen Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen sollten.
Schwangere Frauen, die diese Lebensmittel gegessen haben, sollten sich auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und sich beraten lassen. Für andere Personen ohne Symptome ist dies jedoch nicht sinnvoll. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- lebensmittelwarnung.de: Pressemitteilung der Firma Waldenserhof, (Abruf: 26.01.2020)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Verbrauchertipps: Schutz vor Lebensmittelinfektionen mit Listerien, (Abruf: 26.01.2020), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.