(BZfE) – Lupinensamen können unter Umständen bitter schmeckende Giftstoffe enthalten und die Gesundheit gefährden, informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Stellungnahme. In Deutschland gab es in den vergangenen Jahren vereinzelt Vergiftungsfälle durch Bitterlupinensamen. Sie waren häufig auf eine nicht fachkundige Vorbehandlung (»Entbitterung«) der Samen zurückzuführen.
Lupinenmehl wird in der Lebensmittelherstellung unter anderem in glutenfreien Back- und Teigwaren, Sojaersatzprodukten und in Diäterzeugnissen für Milcheiweißallergiker verwendet. In manchen europäischen Ländern sind Lupinensamen auch als Snack beliebt. Lebensmittel mit Lupinensamen kommen aber in Deutschland noch eher selten auf den Tisch. Nach einer aktuellen Umfrage mit über 2.000 Teilnehmern haben bisher nur 9 Prozent der Menschen überhaupt bewusst ein Produkt mit Lupinensamen gegessen. Nur ein Prozent hat dafür Lupinensamen gekauft und selbst verarbeitet.
Lupinensamen können je nach botanischer Art und geographischer Herkunft unterschiedliche Mengen bittere Chinolizidinalkaloide enthalten. Wenn diese Schadstoffe nicht fachgerecht entfernt werden, lösen sie beim Menschen Vergiftungssymptome wie Schwindel, Herzrasen und Übelkeit aus. Bei sehr hohen Dosen können sogar Herzstillstand und Atemlähmung die Folge sein. Man unterscheidet generell zwischen Süßlupinen und Bitterlupinen. Süßlupinen haben natürlicherweise einen geringen Alkaloidgehalt und können ohne weitere Verarbeitung gegessen werden. Bitterlupinensamen dagegen müssen vor der Zubereitung behandelt werden.
Das BfR empfiehlt Verbrauchern, nur auf Süßlupinensamen zurückzugreifen. Allerdings ist auf dem Etikett von unverarbeiteter Ware häufig nicht erkennbar, um welche Sorte es sich handelt. Wenn die Erzeugnisse Bitterlupinensamen enthalten, sollten sie bereits industriell »entbittert« und auch dementsprechend gekennzeichnet sein. Heike Kreutz
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